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Grundsatzpapiere, Chartas und Konventionen

Übersicht von Konventionen im Bereich Denkmalschutz, Denkmalpflege und Restaurierung

Bereits Ende des 19. Jahrhunderts gab es Überlegungen, wie die Denkmalpflege und der Kulturgüterschutz international geregelt werden könnten. Der konkrete historische Hintergrund war, dass sich durch die einsetzende Industrialisierung und somit Modernisierung das Städtebild änderte. Durch den strukturellen Wandel gingen viele Denkmäler verloren und auch der Zahn der Zeit nagte sichtbar an vielen historischen Gebäuden.

 

Prägend bzw. auslösend für heutige Bemühungen in den Bereichen Denkmalpflege und Restaurierung waren vor allem die Weltkriege im 20. Jahrhundert - die Zerstörung von historische Bauten und Denkmälern, was in vielen Ländern als schmerzhafter Verlust von kultureller Identität gesehen wurde. Aus den Erfahrungen entstand international der Wunsch, Kulturgüter künftig stärker zu schützen und sie für nachfolgende Generationen zu erhalten.

  1. Geltungsbereiche und Aktualität von Chartas
  2. Chartas bis zum Jahr 2000
  3. Weitere Chartas nach 2000
  4. Haager Konvention
  5. ICOMOS Monumentas I-III
  6. ICOM-Deutschland "Standards für Museen"
  7. E.C.C.O.-Berufsrichtlinien
  8. Berufsrechtliche Regelungen und Gesetze
  9. Rechtsgrundlagen für Restauratoren im Handwerk - Deutschland

Geltungsbereiche und Aktualität von Chartas

Bei vielen Chartas und Konventionen handelt es sich heute um international anerkannte und praktizierte Standards, wobei die Gesetze in den jeweiligen Ländern genau regeln, welche Formen die Denkmalpflege bzw. Maßnahmen zur Restaurierung anzunehmen haben. Gerade beim Denkmalschutz kann es insofern auf nationaler Ebene zu Unterschieden kommen, sodass ein Blick auf aktuell geltendes Recht geworfen werden muss. Was den Grad der Verbindlichkeit der Umsetzung angeht, so kommt es darauf an, ob ein Land eine Charta unterzeichnet hat.

Erfahrene Restauratoren kennen sich nicht nur mit nationalem Recht, sondern auch mit den spezifischen Vorgaben von Konventionen und Chartas aus. Die wichtigsten dieser Dokumente für die Denkmalpflege sollen im Folgenden kompakt zusammengefasst werden. Viele der genannten Dokumente sind trotz ihres Alters immer noch aktuell und angesehen. Das zeigt im Kern, dass die Konservierung von wertvollen Kulturgütern auch in der digitalisierten Moderne einen wichtigen gesellschaftlichen Wert behält.

Besonders hervorzuheben sind die Chartas von ICOMOS, die internationale Standards für den Umgang mit kulturellem Erbe festschreiben. Diese Konventionen haben auf fachlicher Ebene eine sehr große Bedeutung, obwohl sie rein rechtlich nicht bindend sind. Insofern haben Chartas und Normen für die Denkmalpflege oft einen normativen Charakter, ohne dabei nationales Gesetz zu sein.

Chartas bis zum Jahr 2000

Charta von Athen (1931)

Diese Charta wird auch als städtebauliches Manifest bezeichnet. Hintergrund war, dass der Städtebau zu dieser Zeit anderen Anforderungen mit deutlich mehr Mobilität gerecht werden musste. Gleichzeitig wurde festgelegt, wie historische Denkmäler als Teil der kulturellen Identität zu bewahren sind.

Charta von Venedig (1964)

Die Charta von Venedig ist bis heute ein grundlegendes Dokument für die Praxis der Denkmalpflege und die Erhaltung des kulturellen Erbes weltweit. Sie betont die Bedeutung der kulturellen Identität, der Authentizität und des Kontextes bei der Erhaltung von Kulturerbe-Stätten und setzt Standards für die Praxis der Denkmalpflege. Bis heute arbeiten viele Restauratoren und Denkmalpfleger noch nach den Inhalten dieser Charta.
Erfahren Sie hier mehr über diese bedeutende Charta.

Charta von Florenz (1981)

Hierbei handelt es sich um eine Charta der historischen Gärten bzw. eine internationale Übereinkunft von Denkmalpflegern. In diesem Papier werden Grundsätze für die Restaurierung und Konservierung von Gartendenkmälern festgelegt. Bis heute handelt es sich dabei um international anerkannte Richtlinien.

Charta von Washington (1987)

Hierbei handelt es sich um eine internationale Charta für die Denkmalpflege in historischen Städten.

Charta von Lausanne (1990)

Mit dieser Charta wurde das spezifische Ziel festgehalten, bedeutsames archäologisches Erbe zu schützen und zu bewahren.

Nara Dokument über Authentizität (1994)

Das Nara-Dokument von 1994 ist ein weiteres bedeutendes Dokument im Zusammenhang mit der Erhaltung des kulturellen Erbes. Es wurde von der UNESCO und dem Internationalen Rat für Denkmalpflege und Restaurierung (ICOMOS) verabschiedet und betont die Bedeutung der Authentizität bei der Erhaltung von Kulturerbe-Stätten. Es baut auf den Grundsätzen der Charta von Venedig auf.

Charta von Krakau (2000)

Die Charta von Krakau wurde im Jahr 2000 vom Europarat und der UNESCO verabschiedet und setzt sich für den Schutz und die Erhaltung des architektonischen Erbes Europas ein. Sie betont dabei die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten bei der Erhaltung des gemeinsamen kulturellen Erbes, sowie die Notwendigkeit, die Öffentlichkeit zu sensibilisieren und zu informieren. Die Charta ist ein bedeutendes Dokument für die Zusammenarbeit zwischen den europäischen Ländern im Bereich des Kulturerbes und dient als Orientierungshilfe für die Erhaltungspraxis.

Weitere Chartas nach 2000

In der Charta von Barcelona (2003) geht es um die Konservierung und Restaurierung von historischen Wasserfahrzeugen.

Die Charta von Riga (2005) befasst sich mit Konservierungsrichtlinien für Eisenbahnmuseen.

Die Charta von Turin (2013) befasst sich mit dem Thema der Erhaltung historischer Fahrzeuge.

Die Braunschweig Charta 'on aviation heritage' aus dem Jahr 2015 besagt, dass Kulturgüter weiter betrieben werden sollten, um in der Gesellschaft das Verständnis für ältere Errungenschaften aufrecht zu erhalten.

Haager Konvention

Die Haager Konvention ist ein internationales Abkommen zum Schutz von Kulturgut in bewaffneten Konflikten. Es wurde erstmals im Jahr 1954 von der UNESCO verabschiedet und soll sicherstellen, dass Kulturgut, einschließlich historischer Stätten und Artefakte, während bewaffneter Konflikte geschützt wird. Die Konvention verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um die Zerstörung, Plünderung und den illegalen Handel mit Kulturgut zu verhindern.

Hierbei handelt es sich um ein international anerkanntes, praktiziertes Abkommen und um einen völkerrechtlichen Vertrag.

Lesen sie hier mehr zum Thema Haager Konvention.

ICOMOS Monumentas I-III

Die ICOMOS Monuments I-III sind eine umfangreiche Sammlung von Dokumenten, die von der Internationalen Vereinigung für Denkmalpflege (ICOMOS) zusammengestellt wurden, um das kulturelle Erbe der Menschheit zu erhalten und zu schützen. Die Sammlung umfasst Bücher, Berichte, Bewertungen, Empfehlungen und andere Materialien, die sich auf Denkmäler und Stätten von besonderer Bedeutung konzentrieren, sowie auf die Methoden und Praktiken der Denkmalpflege und des Kulturerbes im Allgemeinen. Die Monumentas sind eine wichtige Ressource für Fachleute im Bereich der Denkmalpflege und des Kulturerbes.

Die ICOMOS Monumentas I-III verfolgen das Ziel, den wissenschaftlichen Austausch zwischen Deutschland, Österreich, der Schweiz und Luxemburg in Bezug auf denkmalpflegerische Aspekte zu verstärken. Lesen Sie mehr zu der Monumenta Reihe, den internationalen Grundsätzen und Richtlinien der Denkmalpflege auf dt. Website des ICOMOS-Nationalkomitees.

ICOM-Deutschland "Standards für Museen"

Hierbei handelt es sich um detaillierte Vorgaben aus dem Jahr 2006 für die qualitätsorientierte Arbeit in Museen. Diese Standards sollen Museen dabei helfen, Leistungen kontinuierlich zu verbessern, um sich für Besucher so attraktiv wie möglich zu machen. Lesen Sie mehr zu den ethischen Richtlinien für Museen auf der Website von ICOM Deutschland e.V..

E.C.C.O.-Berufsrichtlinien

Die E.C.C.O.-Berufsrichtlinien sind ein Set von Standards und Verhaltensregeln, die von der European Confederation of Conservator-Restorers' Organisations (E.C.C.O.) entwickelt wurden. Diese Berufsrichtlinien dienen als Leitfaden für Konservierungs- und Restaurierungsarbeiten an Kulturgut und betreffen verschiedene Aspekte, wie zum Beispiel die Qualifikation und Ausbildung von Restauratoren, die Durchführung von Konservierungs- und Restaurierungsarbeiten, die Dokumentation und Berichterstattung sowie die ethischen Grundsätze und Verhaltensweisen im Umgang mit Kulturgut. Die Berufsrichtlinien sollen sicherstellen, dass die Konservierung und Restaurierung von Kulturgut auf professionelle, ethische und standardisierte Weise durchgeführt wird.

Mehr Details zu den Richtlinien erhalten Sie hier.

Berufsrechtliche Regelungen und Gesetze

Es gibt in verschiedenen Ländern und Regionen spezifische berufsrechtliche Regelungen und Gesetze für Restauratoren. Einige Beispiele sind:

  • In Deutschland gibt es das Kulturgutschutzgesetz, das den Umgang mit national wertvollem Kulturgut regelt. Außerdem gibt es die Handwerksordnung, die die Berufsbezeichnung "Restaurator/in im Handwerk" und damit die Handwerksqualifikation schützt.
    Im Sinne eines Verbraucherschutzes versucht der VDR (Verband der Restauratoren - Deutschland), eine bundesweit geschützte Berufsbezeichnung durchzusetzen. Rechtliche Regelungen und aktuelle Gesetzestexte finden Sie somit auf der Website vom VDR: Berufspolitik und Schutz der Berufsbezeichnung.
  • In Österreich gibt es das Bundesgesetz über den Schutz von Kulturgut (Kulturgutschutzgesetz) und das Restauratoren-Gesetz, das die Ausbildung, Tätigkeit und Berufsausübung von Restauratoren regelt.
  • In der Schweiz gibt es das Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten und das Bundesgesetz über den Schutz der Natur und der Kulturgüter sowie die Verordnung über die Berufsprüfung für Restauratorinnen und Restauratoren.
  • In Frankreich gibt es das Gesetz über den Schutz von Kulturgut und das Gesetz zur Restaurierung und zum Schutz von Denkmälern. Außerdem gibt es den Beruf des "Conservateur-restaurateur" mit spezifischen Anforderungen an Ausbildung, Qualifikation und Berufserfahrung.
  • In Italien gibt es das Gesetz zur Schutz des kulturellen Erbes und das Gesetz zur beruflichen Qualifikation der Restauratoren.
  • In Großbritannien gibt es das Institute of Conservation (ICON), das den Beruf des Restaurators reguliert und zertifiziert.

Diese Gesetze und Regelungen dienen dazu, die Qualität und den Schutz des Kulturgutes sowie die berufliche Ausbildung und Qualifikation von Restauratoren sicherzustellen.

Rechtsgrundlagen für Restauratoren im Handwerk - Deutschland

Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Restaurator im Handwerk oder Geprüfte Restauratorin im Handwerk (RestauratorHw-PrüfV) vom 3. Dezember 2019 regelt die Prüfungsinhalte, -anforderungen und -verfahren für den Fortbildungsabschluss zum Geprüften Restaurator im Handwerk bzw. zur Geprüften Restauratorin im Handwerk in Deutschland. Sie legt fest, welche Kompetenzen ein Absolvent der Fortbildung nachweisen muss und wie die Prüfung abläuft.

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 17. Dezember 2019

Verordnung über die Prüfung von Restauratoren im Handwerk

Gesetz über die Führung der Berufsbezeichnung "Restauratorin" oder "Restaurator" in Sachsen-Anhalt

Das Gesetz über die Führung der Berufsbezeichnung "Restauratorin" oder "Restaurator" in Sachsen-Anhalt regelt, wer in Sachsen-Anhalt die Berufsbezeichnung "Restauratorin" oder "Restaurator" führen darf. Es legt fest, dass nur Personen, die bestimmte Qualifikationen, wie etwa eine erfolgreiche Meisterprüfung im Restauratorenhandwerk oder ein entsprechendes Hochschulstudium, erworben haben, diese Berufsbezeichnung führen dürfen.




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