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Bewerbungen für Bundespreis für Handwerk in der Denkmalpflege noch bis 13. Juni 2014 möglich
Mathias Möller
Die Anmeldefrist für Bewerbungen zum "Bundespreis für Handwerk in der Denkmalpflege" endet in Mecklenburg-Vorpommern am 13. Juni 2014. Der Preis wird seit 1994 vom Zentralverband des Deutschen Handwerks und der Deutschen Stiftung Denkmalschutz jährlich in zwei Bundesländern ausgelobt, dieses Jahr in Mecklenburg-Vorpommern und Hessen. Handwerksbetriebe, Architekten, Denkmalpfleger und private Bauherren können noch bis Ende kommender Woche Vorschläge und Bewerbungen an den Zentralverband des Deutschen Handwerks, Mohrenstraße 20-21, 10117 Berlin, richten.

Mit dem jährlich ausgeschriebenen Preis werden private Denkmaleigentümer ausgezeichnet, die durch die Hinzuziehung qualifizierter Handwerksbetriebe bei der Erhaltung des kulturellen Erbes Vorbildliches geleistet haben. Mit der Auszeichnung sind für die Denkmaleigentümer Zuschüsse für die prämierten Restaurierungsmaßnahmen in Höhe von insgesamt 15.000 Euro verbunden, die ausführenden Handwerker werden mit entsprechenden Urkunden ausgezeichnet.

Die Ausschreibung des Preises, der zuletzt 2005 in Mecklenburg-Vorpommern ausgelobt wurde, erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege, der Architektenkammer sowie der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern.

Durch den Preis versprechen sich Handwerk und Denkmalschutz eine weitere Qualitätsverbesserung bei Restaurierungsarbeiten an Kulturdenkmalen in Privatbesitz. Die Denkmaleigentümer sollen motiviert werden, bei der Erhaltung ihrer historischen Bauten auf die Qualität und Leistungsfähigkeit handwerklicher Betriebe zurückzugreifen. Zudem soll der Preis die Handwerker auf das in vieler Hinsicht lohnende Arbeitsfeld Denkmalpflege aufmerksam machen, für das in den eigens dafür eingerichteten handwerklichen Fortbildungszentren Möglichkeiten der Fortbildung und Zusatzqualifikation angeboten werden.

Die "Allgemeinen Vergaberichtlinien" und Antragsformulare sind bei der Handwerkskammer erhältlich oder können auf der Homepage der DSD heruntergeladen werden.

Bonn, den 3. Juni 2014/tkm
Pressemeldung - Deutsche Stiftung Denkmalschutz





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