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Gesetzlichen Mindestlohn für Praktikanten erst nach drei Monaten einführen

Deutscher Kulturrat fordert Praktika im Kultur- und Medienbereich differenziert zu betrachten

Berlin, den 19.06.2014. Die Bundesregierung plant mit der Einführung des flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns auch die Entlohnung von freiwilligen Praktika gesetzlich zu regeln. In der Diskussion ist als Mindestlohn derzeit ein Betrag von 8,50 Euro/Stunde – auch für Praktikanten. Der Kultur- und Medienbereich wäre von den geplanten Regelungen mit am stärksten betroffen, da hier besonders häufig Praktika absolviert werden. Der Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles sieht die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns für Praktikanten nach sechs Wochen Praktikum vor.

In seiner aktuellen Stellungnahme wendet sich der Deutsche Kulturrat gegen diese geplante Neuregelung. In sechs Wochen kann es kaum gelingen, tatsächlich einen Eindruck vom Arbeitsfeld zu gewinnen und eigenständig Aufgaben zu übernehmen. Aus Sicht des Deutschen Kulturrates sollte generell der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn für Praktikanten erst nach drei Monaten greifen.

Praktika sind aus Sicht des Deutschen Kulturrates eine sinnvolle Möglichkeit, um die Berufswirklichkeit und verschiedene Berufsfelder kennenzulernen. Das gilt in besonderem Maße für Studierende, deren Studium nicht unmittelbar auf eine berufliche Tätigkeit ausgerichtet ist. Insofern ist es aus Sicht des Deutschen Kulturrates nachvollziehbar, dass insbesondere in geistes- und kulturwissenschaftlichen Studiengängen, die weniger auf einen Beruf als vielmehr auf ein Wissenschaftsfeld ausgerichtet sind, Praktika einen hohen Stellenwert haben.

Damit Praktika einen Einblick in das Berufsleben bieten, sollten Praktikanten in Arbeitsabläufe eingebunden werden. Nur so können sie feststellen, ob der erprobte Berufsweg tatsächlich den Erwartungen entspricht. Das setzt voraus, dass eine Betreuung der Praktikanten erfolgt und sie verantwortlich Aufgaben übernehmen. Arbeitgeber sind daher in der Verantwortung, Praktikumsziele zu formulieren. Aus dem Architekturbereich gibt es bereits ein Beispiel wie von Verbandsseite ein Curriculum für Praktika entwickelt wurde. Diesem positiven Beispiel sollten andere Verbände folgen und für die jeweilige Branche oder das Arbeitsfeld abgestimmte Curricula für Praktika entwickeln. Den Einsatz von Praktikanten als billige Arbeitskräfte, die für Hilfsarbeiten eingesetzt werden, lehnt der Deutsche Kulturrat ab. Praktikanten sind keine Aushilfskräfte.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Wir wenden uns entschieden gegen die Ausnutzung von Stellensuchenden im Kultur- und Medienbereich sowie den Ersatz regulärer Arbeitskräfte durch Praktikanten. Doch dürfen die besonderen Bedingungen des Kultur- und Medienbereiches bei einer gesetzlichen Mindestlohnregelungen für Praktika nicht aus dem Auge verloren werden. Praktika sind im Kultur- und Medienbereich sinnvolle Möglichkeiten, um die Berufswirklichkeit und verschiedene Berufsfelder kennenzulernen. Das gilt in besonderem Maße für Studierende von geisteswissenschaftlichen Fächern, deren Studium nicht unmittelbar auf eine berufliche Tätigkeit ausgerichtet ist. Viele Kultur- und Medieneinrichtungen sind aber schlicht nicht in der Lage Praktikanten einen Lohn von 8,50 Euro pro Stunde zu bezahlen. Um den massenhaften Wegfall von Praktikumsplätzen in unserem Bereich zu verhindern, fordern wir, den flächendeckendenden gesetzliche Mindestlohn für freiwillige Praktika erst nach drei Monaten einzuführen."


Zur Stellungnahme des Deutschen Kulturrates "Praktika im Kultur- und Medienbereich differenziert betrachten" gelangen Sie hier.

http://www.kulturrat.de/

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