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Deutschland hat weltweit eine der vielfältigsten Kunst- und Kulturlandschaften

Zehn Jahre UNESCO-Konvention zur Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

Die UNESCO-Konvention zur Vielfalt kultureller Ausdrucksformen feiert am 20. Oktober 2015 zehnjähriges Jubiläum. Sie ist das weltweit wichtigste Rechtsinstrument zur Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur. 140 Länder und die Europäische Union haben die Konvention ratifiziert. Alle EU-Mitgliedstaaten, nahezu alle OECD-Staaten und zahlreiche Schwellen- und Entwicklungsländer nutzen sie als Rahmen, um weltweit Kultur zu schaffen, zu produzieren, zu verbreiten und an ihr teilzuhaben.

Auch für die deutsche Kultur- und Medienpolitik ist das UNESCO-Instrument wegweisend: Deutschland hat mittlerweile eine der vielfältigsten Kunst- und Kulturlandschaften weltweit. Es ist Weltmeister in der Orchester- und Theaterdichte, Bibliotheks- und Museumsnutzung. Millionen sind als Sänger und Musiker aktiv. Festivals aller Sparten, Kunst- und Buchmessen zeichnen Deutschland aus. Künstler, Produzenten, Verleger und die Zivilgesellschaft haben weltweite Kooperationsnetze aufgebaut.
"Die Leistungsbilanz der UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt kann sich sehen lassen. Und Deutschland spielt eine zentrale Rolle bei ihrer Umsetzung. Wir tragen beispielsweise durch ein beeindruckendes Portfolio künstlerischer Koproduktionen mit Entwicklungsländern zur Beseitigung des Nord-Süd-Gefälles beim internationalen Kulturaustausch bei", sagt Prof. Dr. Karin von Welck, Vorstandsmitglied der Deutschen UNESCO-Kommission. "Doch wir dürfen uns keineswegs zurücklehnen. Denn die kulturelle Vielfalt des Jahres 2050 und ihre Produktionsbedingungen im Zeitalter der Digitalisierung können wir heute nur erahnen. So ist zum Beispiel die Rolle öffentlicher Mediendienste in den nächsten zehn Jahren für die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen absolut zentral. Hier gilt es, gezielt zu investieren. Die UNESCO-Konvention wird uns helfen, auch künftig maximale Entwicklungsfreiheit zu garantieren. Dafür ist es essenziell, dass wir diese Rechtsgrundlage auch für Verträge wie das Transatlantische Freihandelsabkommen TTIP aktiv nutzen", so von Welck weiter.
Durch die UNESCO-Konvention soll die kulturelle Vielfalt weltweit in den nächsten Jahrzehnten weiter gestärkt werden. Denn 98 Prozent des Welthandels in Kunst und Kultur spielt sich noch immer wesentlich unter Industriestaaten ab. Kooperationen und Koproduktionen mit Ländern des Südens sollen zum Abbau dieser Ungleichheiten beitragen. Auch die internationale Mobilität von Künstlern muss dafür verbessert werden. Denn Künstler profitieren zwar zunehmend von Fördermaßnahmen und dem digitalen Wandel, müssen aber weiterhin große Barrieren bei der Arbeit im Ausland überwinden. Durch eine in der UNESCO-Konvention festgeschriebene Vorzugsbehandlung sollen auch hier Fortschritte erzielt werden.
Die UNESCO-Generalkonferenz hat am 20. Oktober 2005 die "Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen" verabschiedet. Diese garantiert das Recht auf eine eigenständige Kulturpolitik der Vertragsstaaten und soll zur globalen Kulturkooperation beitragen. Die Konvention trat am 18. März 2007 in Kraft. Deutschland hat die UNESCO-Konvention am 12. März 2007 ratifiziert. Die Deutsche UNESCO-Kommission führt Projekte zur Stärkung kultureller Vielfalt in Deutschland, Europa und der arabischen Region durch.

Weitere Informationen:
DUK-Webseite zur kulturellen Vielfalt
2015 UNESCO-Bericht zum Status des Künstlers weltweit

Pressekontakt:
Katja Römer
Pressesprecherin
Tel: 0228 604 97-10

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