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Initiative zur Kooperation von RiH und VDR

Gemeinsame Pressemitteilung von VDR und RiH, 2. Mai 2016:

Die Präsidenten der Bundesvereinigung Restaurator im Handwerk e.V., RiH, und des Verbandes der
Restauratoren e.V., VDR
, Bernd Jäger und Dr. Jan Raue, informieren darüber, dass die Verbände eine
Facharbeitsgruppe zur Kooperation der Restauratoren/-innen und der Restauratoren/-innen im
Handwerk ins Leben gerufen haben. Die RiH vertritt die Restauratoren/-innen im Handwerk, die als
Meister/-innen in ihrem jeweiligen Gewerk eine in der Handwerksordnung geregelte Zusatzausbil-
dung erfolgreich absolviert haben. Der VDR vertritt die Restauratoren/-innen, die sich über das Stu-
dium ihrer Fachrichtung an einer Hochschule für die Berufsausübung qualifiziert haben. Wie sich
daraus ableitet, haben beide Berufsgruppen zwar benachbarte, dennoch unterschiedliche, nämlich
einerseits gewerblich-handwerkliche, andererseits freiberuflich-wissenschaftlich definierte Aufga-
benfelder. Sie begegnen sich in der Praxis in kollegialer und produktiver Weise.

Das angehängte Papier beschreibt und begründet die Initiative beider Verbände. Ziel ist es, aus der
spezifischen Perspektive gemeinsam verbindliche Grundsätze zu Fragen der jeweiligen Berufsaus-
übung, des Berufszugangs, der Weiterbildung und der Begrifflichkeiten im Zusammenhang mit der
Restaurierung zu erarbeiten – und damit vor allem Qualität und der Kompetenzen bei der Erhaltung
des kulturellen Erbes zu stärken.

Denn immer noch bieten in Deutschland selbsternannte „Restauratoren“ ohne oder mit minimalster
fachlicher Ausbildung ihre „Künste“ auf dem Markt an: Es ist unverständlich, dass dies aufgrund
nichtvorhandener gesetzlicher Regelung fast überall noch legal ist. Dabei müsste allen Verantwortli-
chen längst klar sein, dass darin ein großes Gefahrenpotential für die Unversehrtheit des nationalen
Kulturerbes besteht. Beide Berufsgruppen sind sich deswegen einig: Die Ausbildung ist entscheidend.
Ohne gesetzlich geregelte und anerkannte Ausbildung wird man weder Restaurator noch Restaurator
im Handwerk!

Denkmalpflege und Restaurierung in Deutschland genießen international einen guten Ruf, der vor
allem auf dem Engagement und Spitzenkönnen der Akteure beruht. Hier gilt es, mit Fingerspitzenge-
fühl aufzubauen, nicht Hand ans Fundament zu legen. Eine Nivellierung der Restaurierung durch
Aushöhlung der Zugangskriterien und Abstriche an der Qualität würde Kulturgut- und Verbraucher-
schutz schwächen. Die Restauratoren/-innen und die Restauratoren/-innen im Handwerk machen
sich gemeinsam für das Kulturerbe stark! Ihr definiertes Spezialistentum und ihre sie verbindende
Begeisterung bringen sie für die Stärkung von Baukultur und Denkmalpflege ein. Die Initiative ist
inspiriert von der Ausrufung des Europäischen Jahres des Kulturellen Erbes, ECHY, im Jahr 2018.

Anlage: Initiativpapier von RiH und VDR

Restaurator im Handwerk e.V.
Schlossweg 6
55756 Herrstein
www.restaurator-im-handwerk.de

Verband der Restauratoren e.V.
Haus der Kultur
Weberstraße 61
53113 Bonn
www.restauratoren.de


Initiative zur Erarbeitung eines Grundsatzpapiers zur Kooperation von RiH und VDR
als Synthese der vorbereiteten Statements des Treffens am 25.2.2016 in Fulda
Abgestimmte Fassung im Ergebnis der Meinungsbilder der Vorstände von RiH und VDR

Ausgangslage

Die Bundesvereinigung Restaurator im Handwerk e.V., RiH, vertritt die Gruppe von handwerklich-
gewerblich tätigen Restauratoren/-innen im Handwerk, die als Meister/-innen ihres jeweiligen Ge-
werks eine in der Handwerksordnung geregelte Zusatzausbildung zum/zur „Restaurator/-in im ....-
Handwerk“ erfolgreich absolviert haben. Der Verband der Restauratoren e.V., VDR, vertritt die Res-
tauratoren/-innen, die sich über das Studium an einer Hochschule, einer ihrer Vorgängereinrichtun-
gen oder einer Institution mit vergleichbarer Qualifizierung für die freiberufliche Berufsausübung auf
wissenschaftlicher Grundlage qualifiziert haben, unabhängig davon, ob sie in der Berufsausübung
angestellt oder selbständig tätig sind.
Die Zusammenarbeit beider Berufsgruppen verläuft in aller Regel konfliktarm und kollegial, wie na-
hezu alle aus der Praxis berichten. Das schließt ein, dass es bei der Berufsausübung auch Reibungen,
Konkurrenzsituationen o.ä. geben kann, die nicht ausgeblendet werden sollen, i.d.R. aber im Rahmen
der Normalität typischer Berufsausübung liegen. Das überwiegend positive Erleben beruht v.a. da-
rauf, dass die jeweiligen unterschiedlichen Ausrichtungen und Spezialisierungen gebraucht und ge-
schätzt werden.
Beide Verbände müssen aber im Gegensatz dazu bedauernd feststellen, dass die vergangenen Jahre
bei der Verankerung eines Qualitätsbewusstseins für die Restaurierung in der Öffentlichkeit kaum
einen signifikanten Fortschritt gebracht haben. Das gilt leider auch für die Außenwahrnehmung der
Leistungen und der Probleme der Kollegen/innen beider Verbände, die mit unterschiedlichen Tätig-
keitsschwerpunkten, dennoch großem gemeinsamen Engagement im Bereich der Denkmalpflege
arbeiten. Als eine Ursache erkennen wir, dass – zum Teil konstruierte – Konflikte die Außendarstel-
lung beherrschen. Hieraus entspringt der Impuls, jetzt gemeinsame Interessen zu ergründen und zu
benennen, ohne in Gleichmacherei zu verfallen, um so gemeinschaftlich auf eine Verbesserung der
Situation aller Restauratoren/-innen und Restauratoren/-innen im Handwerk hinzuwirken.
Es bestehen gleichwohl noch Bedenken, dass eine Kooperation in einer missgedeuteten oder missge-
leiteten Auslegung dazu führen könnte, durch Nivellierung die fachliche Qualität der Restaurierung
insgesamt zu schwächen. Jüngste diesbezügliche Initiativen in einzelnen europäischen Ländern, etwa
in Frankreich, könnten dies befürchten lassen. Beide Verbände nehmen diese Bedenken außeror-
dentlich ernst und werden sehr genau darauf achten, dass Kooperation, die stärken soll, nicht zum
Schaden eines der beiden Partner gewendet werden kann.

Basis der Zusammenarbeit

Das Kooperationspapier zwischen dem Zentralverband des Deutschen Handwerks, ZDH, und der
VDR-Vorgängerorganisation aus dem Jahr 1996 wird von beiden Verbänden als auch heute noch voll-
inhaltlich gültig und als geeignete Basis der Zusammenarbeit angesehen. Das positive Potential wur-
de auf der Ebene der Strategieentwicklung in jüngster Zeit aber leider zum Teil verkannt. Um aber die
Kooperation wieder mit Leben zu erfüllen, wird nun vorgeschlagen, die fachlichen Praktiker/-innen
beider Verbände an einen Tisch zu bringen. Hierzu soll ein Format etabliert werden, in dem verbin-
dende, trennende, aber auch mögliche kontroverse Aufgaben und Anliegen in transparenter, paritä-
tischer und kollegialer Weise miteinander besprochen werden sollen. Arbeitstitel: „Facharbeitsgrup-
pe Kooperation der Restauratoren/-innen und Restauratoren/-innen im Handwerk“.

Kooperation auf der Grundlage von Gemeinsamkeiten und Unterschieden - Denkanstöße:
  • Wir treffen uns beim Arbeiten in der Denkmalpflege an vielen Bau-, Kunst- und Kulturgütern, zwar mit unterschiedlichen Leistungsschwerpunkten, jedoch kooperativ und zielorientiert
  • Förderung und Stärkung der Denkmalpflege, der Baukultur und Architektur durch Qualitätsbewusstsein
  • Die Arbeiten der Restauratoren/-innen und Restauratoren/-innen im Handwerk basieren auf Grundsätzen und Kodizes, wie z.B. der Charta von Venedig
  • Beide Gruppen von Restauratoren/-innen sind notwendig, um die Standards und Ziele in der Denkmalpflege zu erreichen: Restauratoren/-innen und Restauratoren/-innen im Handwerk sind Partner, gleichwohl bleiben beide Gruppen eigenständig in ihren speziellen Ausrichtungen, bedingt durch die unterschiedlichen Ausbildungen und Tätigkeitsschwerpunkte.
  • Stärkung der Restauratoren/-innen im Handwerk als die definierte und qualifizierte Gruppe innerhalb des Handwerks für diesen Tätigkeitsbereich. Klare Positionierung gegen eine Aufweichung oder Abschaffung dieser Qualifikation.
  • Unterstützung der Gesetzesinitiative zum Berufstitelschutz für Restauratoren/-innen als eine notwendige, verhältnismäßige, europakonforme und niedrigschwellige Regelung. Die Interessen der Restauratoren/-innen im Handwerk werden in diesem Verfahren berücksichtigt.
  • Ablehnung einer Berufsausübung durch Nicht- und Minderqualifizierte, da diese zu nicht wieder gutzumachenden Schäden und Verlusten am kulturellen Erbe führt.


Erarbeitung eines Grundsatzpapiers zu zukünftigen Wegen und Zielen der Kooperation

In der Phase der Erarbeitung durch die zu bildende Facharbeitsgruppe ist es beiden Verbänden be-
sonders wichtig, über folgende Punkte zu sprechen:
  • Berufsethische Grundsätze
  • Qualitätssicherung und Qualitätssteigerung
  • Fragen der Kompetenzen und Zuständigkeiten
  • Fragen des Berufszugangs und der Weiterbildung
  • Erarbeitung eines Leitfadens der Arbeitsbereiche, Definition klarer Arbeitsbereiche der Restauratoren/-innen nach Fachbereichen bzw. der Restauratoren/-innen im Handwerk nach Gewerken.

Ausblick

Die Denkmalpflege hat nach ihrem begeisternden Höhenflug, beginnend 1975 mit dem Europäi-
schen Denkmalschutzjahr, zuletzt einen Wendepunkt erreicht und plagt sich mit zunehmenden
Einschränkungen und Kürzungen. An maßstabsetzenden Projekten, wie z.B. dem Neuen Muse-
um in Berlin, aber auch einigen weiteren, sind zwar bis in die jüngere Vergangenheit noch ein-
mal große Kapazitäten aufgebaut worden und haben sich Expertise und Spitzenkönnen heraus-
gebildet, diese liegen jedoch zum großen Bedauern inzwischen oft wieder brach. Die Restaura-
toren/-innen und Restauratoren/-innen im Handwerk wollen gemeinsam zum Wiedererstarken
der Denkmalpflege beitragen und ihre Begeisterung für ihre eigenen Arbeitsgegenstände auch
für die Stärkung von Baukultur und Denkmalpflege insgesamt einbringen. Hierin besteht ein
großes Potential für die Gesellschaft und für das Anliegen des Kulturgutschutzes, das bisher
kaum genutzt wird.

Die Initiative für ein Grundsatzpapier einer „Facharbeitsgruppe Kooperation der Restauratoren/-
innen und Restauratoren/-innen im Handwerk“ ist inspiriert von der Ausrufung des Europäischen
Jahres für Kulturelles Erbe, ECHY, im Jahr 2018. Das Ereignis wird dieses Jahr, 2016, offiziell pro-
klamiert werden. Deutschland wird in dem Rahmen seinen Fokus auf die Denkmalpflege richten.
Wir wollen keine Strohfeuer sondern anhaltende positive Entwicklungen. Der durch diese Initiative
angeschobene Prozess versteht sich als Beitrag zum „Europäischen Jahr des Kulturellen Erbes“ der
Verbände RiH und VDR.


aufgestellt den 25. Februar 2016 zu Fulda und überarbeitet von den Gremien beider Verbände,
gemeinsam verabschiedet 2. Mai 2016:

für die Vereinigung RiH e.V.
Bernd Jäger, Präsident
Hermann Klos, Vizepräsident
Hayo Ross, Vorstandsmitglied für Öffentlichkeitsarbeit

für den VDR e.V.

Dr. Jan Raue, Präsident
Susanne Danter, Vizepräsidentin
Olaf Schwieger, Vizepräsident

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