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Kulturgutschutzgesetz kommt - der VDR nahm zusammen mit dem Deutschen Kulturrat Einfluss

Pressemitteilung vom 11. Juli 2016

Nach mehr als einem Jahr anhaltender, teils stürmischer Debatten wurde der Gesetzentwurf zur Novellierung des Kulturgutschutzrechts nun vom Kulturausschuss mit zahlreichen Änderungen gebilligt. Am 23. Juni 2016 verabschiedete der Bundestag die Gesetzesvorlage, am 8. Juli 2016 nahm auch der Bundesrat den Gesetzentwurf an. Spätestens am 1. August 2016 wird das Kulturgutschutzgesetz in Kraft treten.

Bereits im letzten Herbst verfasste der VDR im Rahmen der Beteiligung von Verbänden und Interessengruppen eine Stellungnahme zur geplanten Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes. Zusammen mit dem Deutschen Kulturrat konnte u.a. aktiv bei Inhalten zum Substanzerhalt mitgewirkt werden, so dass im § 18 zum „Beschädigungsverbot“ nun die fachliche Konservierung und Restaurierung ausdrücklich gefordert wird.

Es ist dies zwar nur ein Teilstück eines umfangreichen Gesetzes, welches vorwiegend die Einfuhr und Rückgabe von Kulturgut regelt, doch für den Beruf der Restauratoren ist dieser Satz essentiell, ja, sogar historisch. Es handelt sich dabei um die erste Erwähnung der Tätigkeit von Restauratoren, des fachlichen Konservierens und Restaurierens, überhaupt in einem deutschen Bundesgesetz. Damit übernimmt der Bund endlich – wie schon lange vom Berufsverband VDR gefordert – Verantwortung auch für diesen zentralen Bestandteil des Kulturerbeschutzes als Verpflichtung für zukünftige Generationen.

Auf dem Empfang „Kultursalon unter der Kuppel“ der CDU/CSU-Fraktion für die Kulturschaffenden der Bundesrepublik am 8. Juni 2016 hat Frau Dr. Merkel in ihrer Ansprache folgende Worte zu unserer Situation gefunden: "Deutschland ist [...] eine Kulturnation. Darauf sind wir stolz. [...] Aber wenn man eine Kulturnation sein möchte, dann erwartet man heute von der Politik zum einen Leitplanken, die den Rechtsraum definieren [...], und zum anderen auch Unterstützung."

Die nächste Etappe, die sich jetzt logisch ergibt, ist die Aufhebung der gesetzlich ungeregelten Situation in Deutschland, in der sich – mit Ausnahme der beiden Bundesländer Mecklenburg- Vorpommern und Sachsen-Anhalt – jeder, unabhängig überhaupt vom Vorhandensein sowie von der Qualität und Dauer einer Ausbildung, „Restaurator“ nennen und so Zugriff auf teils unersetzliche Kunstwerke erlangen kann. Der VDR bietet all seine Fachkompetenz an, um die Politik, insbesondere die Staatsministerin für Kultur und Medien, Frau Prof. Grütters, bei der überfälligen Regelung dieses Desiderats zu unterstützen. Nur so wird das neue Kulturgutschutzgesetz seine Wirkung voll entfalten können.

Der erste wichtige Schritt konnte durch die ausdauernde Arbeit unseres Berufs- und Fachverbandes in Abstimmung mit dem Deutschen Kulturrat erreicht werden. Somit findet die Stimme unserer rund 3.000 Mitglieder auch Gehör auf der Bundesebene der Kulturpolitik Deutschlands.

Bei Rückfragen zur Pressemeldung wenden Sie sich bitte an:
Stefanie Bründel, Tel.: 0228-926897-16

Verband der Restauratoren (VDR) e.V.
Pressestelle
Haus der Kultur
Weberstr. 61
53113 Bonn
Tel. 0228/92 68 97 0
www.restauratoren.de

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