Am 27.09.2016 hat der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag den Dschihadisten Ahmad Al Faqi Al Mahdi für die Zerstörung religiöser Gebäude zu neun Jahren Haft verurteilt. Al Mahdi, der im Prozess geständig war und sich reuig zeigte, hatte zugegeben, im Sommer 2012 mit der islamistischen Gruppe Ansar Dine im malischen Timbuktu neun Mausoleen, die zum UNESCO-Welterbe gehören und einen Teil einer Moschee zerstört zu haben.
Es ist ein wegweisendes Urteil, das hier gefällt wurde. Zum ersten Mal hat der Internationale Strafgerichtshof für die Zerstörung von Kulturgütern, die nach internationalem Strafrecht ein Kriegsverbrechen ist, eine Person verurteilt. In diesem exemplarischen Prozess geht es nicht darum, dass Kulturgüter bedeutender wären als Menschen, was in manchen Diskussionen bereits so interpretiert und auch kritisiert worden ist.
Die Verwüstung von Weltkulturerbestätten ist eine Kriegswaffe, die mit den Monumenten auch die Menschen zerstören will – ihre Identität, ihr Wissen, ihre Freiheit. Der Schutz von Kulturstätten könne nicht vom Schutz der Menschenleben getrennt werden, sagte UNESCO-Generalsekretärin Irina Bokova als Reaktion auf das aktuelle Urteil. Als Verband der Restauratoren unterstützen wir diese Haltung voll und ganz. Die mutwillige Zerstörung unserer kulturellen Überlieferung ist ein Verbrechen und seine völkerrechtliche Ahndung ein wichtiges Signal. Mali steht in diesem Fall stellvertretend für Verwüstungen in Palmyra, Bamian oder Aleppo.
Pressemitteilung vom 28.09.2016
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Blog-Artikel / 2016 / Oktober
Das Urteil über die Zerstörung von Kulturerbe in Mali ist wegweisend
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