Das UNESCO-Welterbekomitee hat heute im bahrainischen Manama den Naumburger Dom in die Welterbeliste aufgenommen. Nach Nominierungen des Doms mit seiner Kulturlandschaft in den Jahren 2015 und 2017 hat das neu zugeschnittene Nominierungsdossier in diesem Jahr zum Erfolg geführt. Der Naumburger Dom zählt zu den bedeutendsten Kathedralbauten des Hochmittelalters. Das Welterbekomitee würdigte mit seiner Entscheidung die künstlerischen Qualitäten des Doms, die Einblick in Kunst, Architektur und Technologie seiner Zeit geben. Der Naumburger Dom ist die 44. UNESCO-Welterbestätte in Deutschland. Das Welterbekomitee tagt noch bis zum 4. Juli in Bahrain.
„Es ist gelungen! Ich freue mich sehr, dass das Welterbekomitee den außergewöhnlichen Wert des Naumburger Doms bestätigt hat. Die heutige Einschreibung in die Welterbeliste unterstreicht, dass der Naumburger Dom ein Meisterwerk menschlicher Schöpferkraft ist. Er steht in einer Reihe mit den Kathedralen von Amiens in Frankreich, Modena in Italien und Burgos in Spanien. Aus großer Überzeugung habe ich für die Anerkennung des Naumburger Doms geworben. Ich danke allen, die sich über viele Jahre mit hoher Expertise und unermüdlichem Engagement für die Bewerbung eingesetzt haben. Der heutige Beschluss des Welterbekomitees zeigt: Die Anstrengungen haben sich gelohnt!“ erklärte Prof. Dr. Maria Böhmer, Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission.
„Mit dem Kreuzgang, der Doppelstruktur, dem Domgarten und den umliegenden Kuriengebäuden ist der Naumburger Dom ein herausragendes Architekturensemble der Spätromanik und Frühgotik. Weltbekannt ist er für die Arbeiten des sogenannten Naumburger Meisters, der die beeindruckenden Stifterfiguren des Westchores, darunter Uta von Naumburg, und den Westlettner mit den Passionsreliefs schuf“, so Böhmer weiter.
Der Naumburger Dom wurde in der Zeit zwischen 1213 und etwa 1250 errichtet. Die spätromanisch-frühgotische Architektur der Kathedrale ist bis heute weitgehend unverändert geblieben. Der Innenraum des Doms wird durch zwei Lettner gegliedert. Die beiden Lettner, die im Osten und im Westen das Langhaus begrenzen, bilden hohe Trennwände zwischen dem für die feiernde Gemeinde bestimmten mittleren Teil des Doms und den beiden Chören, die einst der Geistlichkeit vorbehalten waren. Der westliche Chor mit dem Westlettner stellt in seiner Verbindung von Architektur, Plastik und Glasmalerei ein Meisterwerk menschlicher Schöpferkraft dar. Aus den Werken im Naumburger Dom ragen die zwölf überlebensgroßen Stifterfiguren des "Naumburger Meisters" heraus, vor allem die Figur der Uta von Naumburg.
Gestern hatte das Welterbekomitee bereits den archäologischen Grenzkomplex Haithabu und Danewerk aus Deutschland in die Welterbeliste aufgenommen.
Hintergrundinformationen
Das UNESCO-Welterbekomitee setzt sich aus 21 gewählten Vertragsstaaten der Welterbekonvention zusammen. Es entscheidet jährlich über die Einschreibung neuer Kultur- und Naturstätten in die Welterbeliste und befasst sich mit Bedrohungen eingeschriebener Stätten. Auf der Liste des UNESCO-Welterbes stehen derzeit 1.086 Kultur- und Naturstätten in 167 Ländern. Deutschland verzeichnet 44 Welterbestätten. Kriterien für die Anerkennung als UNESCO-Welterbe sind unter anderem der außergewöhnliche universelle Wert der Stätte und ein Managementplan, der die Erhaltung des Erbes für aktuelle und zukünftige Generationen sicherstellt. Mit der Einschreibung in die Welterbeliste verpflichten sich die Vertragsstaaten, die Welterbestätten auf ihrem jeweiligen Staatsgebiet zu schützen und ihren Wert der Gesellschaft zu vermitteln.
Weitere Informationen
Pressemitteilung, 1. Juli 2018, Pressekontakt
Deutsche UNESCO-Kommission
Pressesprecherin
Katja Römer
Telefon: +49 228 60497-42