Denkmalbündnis begrüßt Denkmalabschlag bei der Grundsteuer
Aus Anlass der Verabschiedung des Grundsteuerreformgesetzes am 18. Oktober begrüßt das aus sechs bundesweit aktiven Organisationen im Denkmalschutz bestehende Denkmalbündnis den darin beschlossenen Denkmalabschlag in Höhe von 10 Prozent von der Steuermesszahl für private Baudenkmäler. Damit werden rund 500.000 private Denkmalbesitzer eine Anerkennung ihres persönlichen Einsatzes zum Erhalt des baulichen Kulturerbes im Interesse der Allgemeinheit durch eine, wenn auch kleine Grundsteuerermäßigung erhalten. Die Vielfalt der Denkmale in privatem Besitz, vom Fachwerkhaus bis zur Burg, prägt die Kulturlandschaften und schafft Identität und Verbundenheit. „Mit dem Steuernachlass werden die Leistungen der privaten Denkmaleigentümer beim Erhalt unserer Kulturdenkmale zumindest gewürdigt“, so Dr. Steffen Skudelny, Vorstand der Deutschen Stiftung Denkmalschutz. „Durch die gesetzliche Erhaltungspflicht, das Veränderungsverbot, und Nutzungseinschränkung sind private Denkmaleigentümer besonders belastet, wie wir als private Stiftung bei den von uns geförderten Objekten immer wieder feststellen.“
Gefordert hatte das Bündnis, deren Mitglieder sich im Denkmalschutz engagieren oder die Interessen von privaten Denkmaleigentümern vertreten, einen Denkmalabschlag in Höhe von 25 Prozent. Ziel des Bündnisses war eine Kompensation der im neuen Gesetzesvorhaben entfallenden Ermäßigungsmöglichkeiten für die Besonderheiten alter Gebäude, sowie für den ebenfalls entfallenden allgemeinen Denkmalabschlag, den die 16 Bundesländer bisher gewähren.
Völlig unangetastet hat das BMF den Grundsteuererlass in das neue Gesetz übernommen: Die Möglichkeit, für unwirtschaftliche Baudenkmäler eine Befreiung von der Grundsteuer zu beantragen, wird auch zukünftig bestehen.
Zahlreiche Kulturinstitutionen, wie das Kulturstaatsministerium und das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz, haben das seit Monaten aktive Denkmalbündnis unterstützt. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, der Verein Schlösser und Gärten in Deutschland, die Interessengemeinschaft Bauernhaus, der Bund Heimat und Umwelt in Deutschland, die Deutsche Burgenvereinigung und der Bundesverband der Familienbetriebe Land und Forst hatten sich zusammengeschlossen, um eine Schlechterstellung des architektonischen Kulturerbes durch die Grundsteuerreform zu verhindern.
Das Bündnis hofft nun darauf, dass auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 8. November dem Grundsteuerreformgesetz mit dem 10 prozentigen Grundsteuerabschlag für Baudenkmale zustimmt.
Pressemeldung vom 18. Oktober 2019
Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Schlegelstraße 1, 53113 Bonn
www.denkmalschutz.de
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Thomas Mertz, Leitung Pressestelle
Tel. 0228 9091 - 404
Fax 0228 9091 - 409
Blog-Artikel / 2019 / Oktober
Denkmalpflege ist wichtig – und gemeinsam auch stark
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