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Corona-Krise: Bundeskabinett verabschiedet Dreiklang an Gegenmaßnahmen

Kulturrat begrüßt die geplanten Maßnahmen als wichtiges Signal für den Kultur- und Medienbereich und fordert darüber hinaus die Anhebung des Bundeszuschusses zur Künstlersozialkasse und ein spezielles Kulturförderprogramm

Berlin, den 23.03.2020. Das Bundeskabinett hat heute ein milliardenschweres Hilfspaket zur Unterstützung von Unternehmen und Solo-Selbständigen beschlossen, das auch für den Kultur- und Medienbereich nutzbar ist. Am Mittwoch soll das Maßnahmenpaket im Deutschen Bundestag zur Abstimmung gestellt werden und am Freitag im Bundesrat. Der Dreiklang an Maßnahmen, Betriebsmittelzuschüsse, Unterstützung bei persönlicher Notlage und Erhöhung der Schutzmaßnahmen, ergänzen die bislang beschlossenen Maßnahmen, wie z.B. der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld. An mittlere und große Unternehmen auch aus der Kultur- und Kreativwirtschaft richten sich Kreditprogramme der KfW sowie ein Wirtschaftsstabilisierungsfonds.

Ziel der Bundesregierung ist es, dass die Hilfen möglichst schnell bei den Antragstellern ankommen.
  1. Betriebsmittelzuschüsse: Kleinunternehmen sowie Solo-Selbständige, das heißt gerade auch Künstlerinnen und Künstler und kleine kulturwirtschaftliche Unternehmen, können Zuschüsse beantragen, wenn sie durch die Corona-Pandemie einen Liquiditätsengpass haben. Solo-Selbständige und Kleinbetriebe mit bis zu 5 Beschäftigten können für die Dauer von drei Monaten einen Betriebsmittelzuschuss von 9.000 Euro beantragen, Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten einen Zuschuss bis zu 15.000 Euro.
  2. Persönliche Lebensverhältnisse: Bei der Grundsicherung (ALG II) gilt für einen befristeten Zeitraum bis September, dass Rücklagen nicht zuerst aufgebraucht werden müssen, bevor die Grundsicherung greift. Auch werden Miete- und Mietnebenkosten ohne weitere Prüfung übernommen. Vielen Kulturschaffenden wird damit dieser Weg der Nothilfe geöffnet.
  3. Erhöhung der Schutzmechanismen: Um Kündigungen von Mieträumen, wie Ateliers, Proberäumen und Clubs, zu vermeiden, soll befristet bis September eine Kündigung aufgrund von Mietschulden nicht möglich sein. Ebenfalls wurden Vorschriften im Insolvenzrecht gelockert.

Darüber hinaus haben verschiedene Bundesländer bereits Hilfsmaßnahmen speziell auch für Solo-Selbständige aus dem Kultur- und Medienbereich angekündigt.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Ich bin sehr froh, dass die Bundesregierung so schnell handelt und vor allem, dass sie die Solo-Selbständigen, also auch freiberuflichen Künstlerinnen und Künstler, sowie besonders die kleinen kulturwirtschaftlichen Unternehmen im Blick hat, denen in der Regel mit Krediten wenig geholfen ist. Zusammen mit den Maßnahmen der Länder wird hier ein wichtiges Signal für den Kultur- und Medienbereich gesetzt. Nach wie vor auf der Tagesordnung ist eine Anhebung des Bundeszuschusses zur Künstlersozialkasse auf 50%, die die abgabepflichtigen Unternehmen, nicht nur der Kultur- und Kreativwirtschaft, deutlich entlasten würde. Ohne die kreativen Impulse von Künstlerinnen und Künstlern und aus der gesamten Kulturszene, werden wir die Krise als Gesellschaft nicht durchstehen können. Ich bin froh, dass die Bundesregierung dies auch so sieht. Deshalb muss jetzt, nachdem die Nothilfe auf den Weg gebracht wurde, über ein spezielles Kulturförderprogramm in Zeiten der Krise gesprochen werden.“

Pressemitteilung vom 23.03.2020
Der Deutsche Kulturrat e.V.
https://www.kulturrat.de/

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