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Baukulturelles Erbe wird bei der CO2-Steuer nicht berücksichtigt

Appell an Bundesumweltministerin Svenja Schulze
 
In einem Brief an Bundesumweltministerin Svenja Schulze bitten führende Organisationen der Denkmalpflege in Deutschland die Ministerin, „die Sondersituation des baukulturellen Erbes in Deutschland zu berücksichtigen und sich für eine gesetzliche Ergänzung einzusetzen, die die Baudenkmäler von der CO2-Abgabe gänzlich ausnimmt”.

In dem Appell, der von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, der Arbeitsgemeinschaft Deutsche Fachwerkstädte, der Deutschen Burgenvereinigung e.V., dem Verein Schlösser und Gärten in Deutschland e.V. und dem Verein Familienbetriebe Land und Forst e.V. unterzeichnet ist, erinnern die vorgenannten Organisationen daran, dass Denkmaleigentümer durch den Erhalt ihrer Denkmale bereits einen hohen Beitrag leisteten an „sehr viel Zeit, Geld und Engagement“, um „die originale Denkmalsubstanz ihrer oft Jahrhunderte alten Baudenkmäler zu erhalten“. Zudem verlange „die Ressource schonenden Eigenschaften unserer wertvollen Baudenkmäler“ bereits „eine entsprechende Ausnahmeregelung“. So fordern die Unterzeichner abschließend, dass der aktive Klimaschutz „auch Lösungen für den dauerhaften Erhalt von Baudenkmälern als Teil der Landeskultur anbieten“ müsse.

Anlass für das Schreiben sind das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) vom 12.12.2019 sowie das Erste Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes vom 3.11.2020 und die darin enthaltene pauschale Regelung zur CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe. Durch sie werde auch den Bewahrern des baukulturellen Erbes eine zusätzliche CO2-Abgabe abverlangt.

Den Absendern des Schreibens stehen die Eigentümer der rund 660.000 Baudenkmäler in Deutschland vor Augen, denen die „Denkmalschutzgesetze der Länder vorschreiben, weder eine Außendämmung an den historischen Fassaden unserer Baudenkmäler anzubringen, noch erneuerbare Energien mittels Photovoltaik oder Solarthermie auf den Dachflächen zu nutzen”. Sie würden durch die Abgabe bestraft, weil sie sich an geltendes Recht halten müssten. Das beträfe insbesondere die Besitzer von Fachwerkhäusern, Bürgerhäusern und sonstigen Kleinoden unserer vielfältigen Kulturlandschaften.

Gleichzeitig werde „die gute Gesamtenergiebilanz unserer Jahrhunderte alten Häuser außer Acht gelassen”. Hier seien sowohl die Gesamtenergiebilanz wie auch die CO2-Gesamtbilanz von Gebäuden zu bewerten und nicht nur der Energieverbrauch der aktuellen Nutzungsphase. Beispielsweise habe „ein gut gedämmter Neubau bis zum Nutzungsbeginn ein Tausendfaches an Herstellungsenergie mehr verbraucht als eines unserer Baudenkmäler mit Natursteinwänden oder Fachwerk und Holzbalkendecken“.


Pressemeldung vom 15. Dezember 2020

Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Schlegelstraße 1, 53113 Bonn
www.denkmalschutz.de

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Thomas Mertz, Leitung Pressestelle
Tel. 0228 9091 - 404

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