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20.000 Bürger unterzeichnen die Online-Petition der DSD

Menschen in NRW und bundesweit stimmen für den Schutz unserer Denkmale
 
„Denkmalschutz braucht eine unabhängige, fachliche Expertise, die sich stark in den Genehmigungsprozess einbringen kann. Denkmalschutz ohne wissenschaftliche Expertise ist ähnlich unsinnig, wie eine Klinik ohne Ärztinnen und Krankenpfleger zu betreiben,“ stellt Professor Dr. Markus Harzenetter mit Blick auf das geplante Denkmal-NICHT-Schutz-Gesetz in NRW fest. Der Präsident des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen in Wiesbaden ist einer der 20.000 Unterzeichner der von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD) im Juni gestarteten Online-Petition www.denkmalschutz.de/petition, wie auch Heinz Günther Horn, Professor am Archäologischen Institut Köln, der ebenso prägnant festhält: „Der Gesetzentwurf stellt in wesentlichen Punkten eine Verschlechterung des Denkmalschutz-Gesetzes von 1980 dar, das sich im Prinzip bewährt hat.“

Viele Kulturliebhaber, weit über den Kreis der Denkmalschützer und weit über Nordrhein-Westfalen hinaus, wenden sich mit der Petition an den Landtagspräsidenten um Unterstützung. Sie bringen darin ihr Unverständnis für den das Kulturerbe gefährdenden Gesetzentwurf der Bauministerin Ina Scharrenbach zum Ausdruck. Die Unterstützer der Petition sehen in der Novelle ein Denkmal-NICHT-schutz-Gesetz und halten ihn für einen Rückschritt gegenüber dem vorhandenen und erprobten Gesetz. Der transparente Dialog über ein modernes Denkmalschutzgesetz wird ebenso vermisst wie der klar formulierte Wille zur Erhaltung der Denkmale, auch der der jungen Geschichte Nordrhein-Westfalens.

Der Entwurf zur Novellierung des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes steht von Anfang an massiv in der Kritik. Die mit Denkmalpflege befassten und vom Gesetz betroffenen Einrichtungen, Vereine und Institutionen im Land haben unabhängig voneinander umfassend kompetente Kritik geäußert und auf die zahlreichen Defizite im Gesetzes-Entwurf hingewiesen. Die schon heute geringe Anzahl von Denkmalen in NRW – lediglich 1,5 Prozent der Bausubstanz steht unter Denkmalschutz – dürfte durch die geplante Verschlechterung der gesetzlichen Rahmenbedingungen weiter dezimiert werden. Kritiker stellen die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit der unterschiedlichen Behandlung von Boden-, Bau-, Gartendenkmalen sowie die vorgesehene weitere Privilegierung der Kirchen als Denkmaleigentümer, wie sie die Ministerin-Vorlage vorsieht. Ihr reicht es, den überaus kostbaren Denkmalbestand des Landes künftig massiv kurzfristigen kommunalen politischen und wirtschaftlichen Interessen auszuliefern.

Zur Petition: www.denkmalschutz.de/petition
Siehe auch: www.denkmalschutz.de/denkmale-in-gefahr *
https://de-de.facebook.com/denkmalschutz/ *
https://www.instagram.com/tagdesoffenendenkmals/.

Zu den Stellungnahmen des Denkmal-Schutzbündnisses: www.denkmalschutz-erhalten.nrw.

Im Text der Petition heißt es: „Der Schutz einzigartiger historischer Bauwerke unserer Heimat wird durch die Gesetzesnovelle zum politischen Spielball. Künftig soll eine mögliche Nutzung über Denkmalwert und -erhalt bestimmen, sachfremde Aspekte sollen den Schutz der Denkmale aufweichen. Denkmaleigentümer sollen dabei potenziell zu einer Nutzung des Denkmals verpflichtet werden können. Es steht zu befürchten, dass dieser Nutzungsdruck zu einer ‚Vergewaltigung‘ des Denkmals und zu einer Beschädigung der Interessen der Denkmaleigentümer und der Allgemeinheit führen kann. Die übergeordneten Fachbehörden werden ausgeschaltet und stattdessen mittelbar die lokale Politik zum Entscheidungsträger über die Zukunft oder den Abriss wertvoller Denkmale gemacht. Eine Einflussnahme von wirtschaftlichen oder Sonderinteressen wird hierdurch verstärkt. Viele Formulierungen des Gesetzes sind unklar und lassen Spielräume für eine willkürliche Auslegung in der praktischen Umsetzung zu.”

Unterstützt und mit beworben wird die Initiative, die sich gegen eine Aufweichung des Schutzes der Denkmale zugunsten sachfremder und einseitig wirtschaftlicher Interessen wendet, von einem unabhängigen Denkmal-Schutzbündnis, dem die Deutsche Stiftung Denkmalschutz sowie zahlreiche freie und ungebundene Institutionen der Zivilgesellschaft angehören, darunter die Interessengemeinschaft Bauernhaus e.V., der Verband Deutscher Kunsthistoriker, der Arbeitskreis Theorie und Lehre der Denkmalpflege e.V., der Verband der Restauratoren e.V., der Rheinische Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz e.V., der Westfälischer Heimatbund e.V. und die Deutsche Burgenvereinigung e.V.

Pressemeldung vom 3. November 2021

Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Schlegelstraße 1, 53113 Bonn
www.denkmalschutz.de

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Thomas Mertz, Leitung Pressestelle
Tel. 0228 9091 - 402

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