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„Wir glauben an eine Zukunft der Kirchen“

Brandbriefe des DSD-Vorstands an die Verantwortlichen beider christlicher Kirchen
 
Es ist Dr. Steffen Skudelny, Vorstand der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD), wichtig, die führenden Vertreter der evangelischen und katholischen Kirchen in Nordrhein-Westfalen direkt zu kontaktieren. Der Versuch der Bauministerin Ina Scharrenbach, das bewährte Denkmalschutzgesetz durch ein neues zu ersetzen, darf die Kirchen nicht ausschließen. Beide Kirchen gehören traditionell zu den bedeutendsten Erinnerungsträgern Europas, kirchliche Gebäude prägen Landschaften und sind nicht bloß Ankerpunkte für Gläubige, sondern Identifikationsorte für alle Bürger, jenseits der Zugehörigkeit zu einer kirchlichen Gemeinschaft. Kirchliche Denkmale repräsentieren wie kaum eine andere Denkmalgruppe europäische Werte, die auch aktuell die Zukunft unserer Gesellschaft definieren. „Wir glauben an eine Zukunft der Kirchen“, konstatiert Skudelny.

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz konnte unter den von ihr geförderten Denkmalen bislang mehr als 3.000 Kirchenbauten unterstützen. Zusammen mit engagierten Fördervereinen, großzügigen Spendern und leidenschaftlichen Denkmalrettern kann, so die bundesweite Erfahrung der DSD, deren Erhalt und nachhaltige Bewahrung sichergestellt werden. Kirchenbauten verdienen als kostbarer identitätsstiftender Schatz jede mögliche Aufmerksamkeit und Unterstützung.

Da der von der Landesregierung vorgelegte dritte Gesetzentwurf den fatalen Ausschluss der unabhängigen Fachbehörden der Landschaftsverbände bei der Bewertung und Betreuung von kirchlichen Denkmalen vorsieht, befürchtet Skudelny eine Gefährdung des Bestands des kirchlichen Erbes Europas. Die den Kirchen unzeitgemäß gewährte Sonderrolle, die der Gleichheit aller Denkmaleigentümer vor dem Gesetz nicht entspreche, könne von den Kirchen nicht ehrlich gutgeheißen werden.

Das Land Nordrhein-Westfalen, in dem Denkmalschutz Verfassungsrang genießt, hat schwere Verluste an historischer Bausubstanz hinnehmen müssen. Die eindrucksvolle Wiederaufbauleistung und die Bauten der Nachkriegsmoderne prägen heute das Gesicht vieler Städte. Diese Zeugnisse des jungen Bundeslandes zur Disposition zu stellen, um Kirchensteuerausfälle durch Grundstücksverkäufe zu kompensieren, ist nicht hinnehmbar und eine Missachtung der Leistungen der Aufbaugeneration. Skudelny fordert die kirchlichen Verantwortungsträger somit auf, den Gesetzesentwurf nicht zu unterstützen und damit der vom Zeitgeist geprägten Einschätzung von Kirchenbauten als Abriss-Immobilien in 1 A-Lage zu folgen. „Keine finanzielle Notlage rechtfertigt den Abriss eines Denkmals“, so der Stiftungsvorstand. Das gilt umso mehr für unsere Kirchen.

Pressemeldung vom 14. März 2022

Kontakt
Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Schlegelstraße 1, 53113 Bonn
www.denkmalschutz.de

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Thomas Mertz, Leitung Pressestelle
Tel. 0228 9091 - 402

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