Nach dem Willen der europäischen Chemikalienagentur (ECHA - European Chemical Agency) soll das Material Blei auf die Liste der zulassungspflichtigen Stoffe gesetzt werden.
Diese Entscheidung würde jedoch bedeuten, dass für jede Bleiverwendung eine sehr teure Sondergenehmigung notwendig ist. Es würde gleichzeitig ein Ende der Produktion und der Restaurierung von Glasmalereien und Bleiverglasungen bedeuten. Die ECHA verabschiedet regelmäßig Empfehlungen für die Europäische Kommission, die letztendlich über die Aufnahme von Stoffen in das Verzeichnis entscheidet.

Die einzigartigen Eigenschaften von Blei sind als wesentlicher Bestandteil von Glasmalereien unersetzlich. Ohne Blei könnten die historischen Fenster unserer Kulturdenkmäler nicht repariert, konserviert und erhalten werden.
Sind auch Sie gegen ein europäisches Verbot von Blei in der Glasrestaurierung?
Noch bis zum 2. Mai können dazu Einwände bei der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) angemeldet werden.
Hier finden Sie Informationen zum geplanten Bleiverbot, weiterhin können Sie dort auch im Bereich "Give Comments" Ihre Einsprüche und Kommentare dazu hinterlegen:
https://echa.europa.eu/de/recommendation-for-inclusion-in-the-authorisation-list/-/substance-rev/68608/term
Auskunft erhalten Sie auch bei Dr. Ivo Rauch, Präsident des Internationalen Wissenschaftlichen Komitees für die Konservierung von Glasmalereien (ISCCSG) und Sachverständiger für Kunst und Denkmalpflege. Dort ist ein Musterbrief als Vorlage verlinkt:
https://www.buerorauch.de/hintergrundwissen-links/
Weitere Links:
https://www.restauro.de/blei-verbot-in-der-glasrestaurierung/
https://www.restauratoren.de/blei-verbot-in-der-glasrestaurierung-widerspruch/