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Es kommen schwere Zeiten für Denkmale in NRW

Neues Denkmalschutzgesetz trotz aller Proteste verabschiedet: Deutsche Stiftung Denkmalschutz beklagt den Sieg der Unvernunft
 
Ab dem 1. Juni 2022 brechen schwere Zeiten für die Denkmale und ihre Eigentümer in NRW an: das neue Denkmalschutzgesetz von Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung tritt in Kraft. Dieses wurde am 6. April unter dem lautstarken Protest einer Demonstration vor dem Landtag mit der Einstimmen-Mehrheit der Landesregierung verabschiedet. Weder umfangreiche Stellungnahmen von Experten, noch eine Petition mit 24.500 Stimmen aus der Bevölkerung gegen das neue Gesetz wurden erhört, Brandbriefe an die Landesregierung und Abgeordneten, Gesprächsangebote und Podiumsveranstaltungen zeigten keine Wirkung.

Dr. Steffen Skudelny, Vorstand der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, ist fassungslos: „Dass ein Gesetz trotz erwiesener fachlicher Mängel, Verwirrung stiftender Verfahren, gewollter Ungleichbehandlung von Denkmaleigentümern und einer Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe per Fraktionszwang wider besseres Wissen durchgedrückt wurde, ist erschütternd. Hier wird ein Gesetz ohne angemessene Debatte auf Basis falscher Behauptungen, Annahmen und Verzerrungen in einem höchst fragwürdigen Eilverfahren durchgesetzt. Die zahlreichen Eingaben und Stellungnahmen zum neuen Gesetz waren fast durchweg von Kritik durchzogen – doch sie wurden auch in der letzten Beratungsstufe schlichtweg ignoriert. Der klare Tenor der Expertenanhörung wurde missachtet. Die Abläufe waren eines demokratischen Verfahrens unwürdig. Nun wird ein bewährtes Denkmalschutzgesetz durch ein Denkmal-NICHT-Schutzgesetz ersetzt “. Denkmale werden als Probleme, statt als relevanter gesellschaftlicher Wert betrachtet und der Schritt von einer erhaltenden zu einer verbrauchenden Denkmalpflege eingeschlagen.
Doch nicht genug damit – noch am Tag der Abstimmung wurde ein weiterer Ergänzungsantrag eingebracht, regelmäßige Pflegemaßnahmen sollen nicht mehr genehmigungspflichtig sein. Ein Blick in das aktuelle Gesetz hätte zu der Erkenntnis geführt, dass eine solche Genehmigung bereits jetzt nicht nötig ist.

Seit Monaten hat die Deutsche Stiftung Denkmalschutz mit einer Vielzahl von Vereinen, Verbänden und Initiativen, Stiftungen, Hochschullehrern und Fachorganisationen, zusammengeschlossen im „Denkmalschutz-Bündnis NRW“, an dem nun verabschiedeten Entwurf der Ministerin massive Kritik geübt. Das Ziel eines jeden neuen Gesetzes, die Verbesserung eines bestehenden Zustandes, sei eklatant verfehlt worden.

Daher fordert das Bündnis in seiner „Düsseldorfer Erklärung zur Zukunft des Denkmalschutzes in NRW“, in der nächsten Legislaturperiode das bisher unbeantwortete Gesprächsangebot mit allen Beteiligten zu suchen, um im Konsens und parteiübergreifend ein gutes Denkmalschutzgesetz auf den Weg zu bringen. Nur in einem landesweiten Dialog zur Bedeutung des kulturellen Erbes für die Gesellschaft könne Denkmalschutz wieder ein zentrales kulturpolitisches Anliegen des Landes NRW werden.

Mehr Informationen unter: www.denkmalschutz.de/denkmale-in-gefahr
      
Pressemeldung vom 6. April 2022
  
Kontakt
 
Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Schlegelstraße 1, 53113 Bonn
www.denkmalschutz.de

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Thomas Mertz, Leitung Pressestelle
Tel. 0228 9091 - 402

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