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Blaudruck als Immaterielles Kulturerbe der Menschheit ausgezeichnet

Jahrhundertealte Handwerkstradition neu entdeckt: Blaudruckerinnen und Blaudrucker erhalten UNESCO-Urkunde in Berlin.
Blaudruck IKE dye-resistant paste c Archive of The National Institute of Folk Culture Czechia 600
Blaudruck IKE dye-resistant paste c Archive of The National Institute of Folk Culture Czechia

Der Blaudruck ist eine jahrhundertealte Technik der Stoffveredelung. Ihr Geheimnis ist nur noch einer Handvoll Betrieben bekannt. Doch immer mehr junge Designerinnen und Designer entdecken den Blaudruck für sich. Seine große Bedeutung hat die UNESCO im vergangenen November mit der Aufnahme in die Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit unterstrichen. Heute haben Blaudruckerinnen und Blaudrucker aus Deutschland die UNESCO-Urkunde von Irmgard Maria Fellner, Beauftragte für Auswärtige Kulturpolitik im Auswärtigen Amt, in Berlin erhalten.

„Die Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes ist eine wichtige Säule zur Bewahrung und Vermittlung der kulturellen Vielfalt weltweit“, sagte Fellner anlässlich der Urkundenübergabe. „Über Generationen überliefertes Wissen und Können sind wichtige kulturelle Ressourcen“, betont die Beauftragte für Auswärtige Kulturpolitik im Auswärtigen Amt.

„Der Blaudruck hat in vielen Teilen Europas eine lange Tradition“, erklärt Prof. Dr. Maria Böhmer, Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission. „Seine Zukunft liegt in den Händen der Werkstätten, die diese Technik über Jahrhunderte bewahrt haben, und in denen der jungen Kreativen, die sie neu entdecken“, so Böhmer weiter. „Mit der Auszeichnung des Blaudrucks als Immateriellen Kulturerbes der Menschheit verbinde ich die Hoffnung, dass uns dieses Handwerk erhalten bleibt und zu neuer Blüte findet.“

In Deutschland existieren nur noch zwölf Blaudruckwerkstätten, meist Familienunternehmen, die seit Generationen bestehen. In anderen europäischen Ländern führen 15 Betriebe die Handwerkstradition fort. Mit dem Aufkommen der industriellen Massenproduktion verlor der handwerkliche Blaudruck an Bedeutung, viele Druckereien mussten schließen. Inzwischen entwickeln aber immer mehr junge Modeschöpferinnen und -schöpfer in Zusammenarbeit mit den alteingesessenen Werkstätten eigene Kollektionen.

Ein blaues Wunder

Der Blaudruck ist ein Reservedruckverfahren, mit dem sich Naturfasern veredeln lassen. Gedruckt wird mit Hilfe einer farbabweisenden Masse, dem „Papp“. Sie bewirkt, dass die charakteristische blaue Farbe an den behandelten Stellen des Stoffs nicht angenommen wird und nach ihrer Entfernung ein weißes Muster entsteht. Jede Blaudruck-Werkstatt hat eine eigene Rezeptur für die Herstellung dieses Reservemittels. Sie wird meist als Betriebsgeheimnis gehütet und nur innerhalb der Werkstätten weitergegeben.

Das Blaudruckverfahren wurde zusammen mit der Indigo-Färberpflanze durch Reisende der Niederländischen Ostindien-Kompanie in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts in Europa eingeführt. Im 18. und 19. Jahrhundert war die Technik des Blaufärbens in Mitteleuropa stark verbreitet. Der ergiebige Farbstoff Indigo ersetzte die bis dahin zum Färben verwendete Waidpflanze.
Europäische Handwerkstradition

Dass die grenzübergreifende Zusammenarbeit den Blaudruck seit jeher prägt, wurde bereits bei der Nominierung deutlich. Deutschland, Österreich, Tschechien, die Slowakei und Ungarn hatten den Blaudruck gemeinsam als Immaterielles Kulturerbe der Menschheit vorgeschlagen.

Heute Abend wurde die Auszeichnung im Berliner Museum Europäischer Kulturen verliehen. Die UNESCO-Urkunden übergab Irmgard Maria Fellner, Beauftragte für Internationale Kulturpolitik im Auswärtigen Amt.

Hintergrund

429 Formen des Immateriellen Kulturerbes sind auf der Repräsentativen UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes eingetragen, 59 Elemente auf der Liste des dringend erhaltungsbedürftigen Immateriellen Kulturerbes und 20 Modellprogramme zur Erhaltung Immateriellen Kulturerbes im Register Guter Praxisbeispiele.

Kriterien für die Anerkennung sind unter anderem eine nachweisbare Lebendigkeit und eine identitätsstiftende Komponente für die Trägergemeinschaft der Kulturform, die Entwicklung von kreativen Erhaltungsmaßnahmen, eine weitreichende Beteiligung der Trägergemeinschaft und die Eintragung in ein nationales Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes. Mit der Einschreibung verpflichten sich die Vertragsstaaten, das Immaterielle Kulturerbe auf ihrem jeweiligen Staatsgebiet zu erhalten, zu pflegen und zu fördern.

Pressekontakt
Deutsche UNESCO-Kommission
Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Peter Martin
Telefon: +49 30 80 20 20-310
E-Mail: martin(at)unesco.de


 

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