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Blog-Artikel

Der Archäologische Grenzkomplex Haithabu und Danewerk ist UNESCO-Welterbe

Komitee würdigt die Stätte als außergewöhnliches Zeugnis der Wikingerzeit

Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein, Rainer Heidenreich
© Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein, Rainer Heidenreich

Das UNESCO-Welterbekomitee hat heute im bahrainischen Manama den Archäologischen Grenzkomplex von Haithabu und Danewerk in die Welterbeliste aufgenommen. Die Stätte ist ein einzigartiges Zeugnis der Wikingerzeit und ihrer kulturellen Traditionen, begründet das Komitee seine Entscheidung. Haithabu und das Danewerk waren bereits 2015 gemeinsam mit Stätten der Wikingerzeit aus Island, Dänemark, Lettland und Norwegen für das Welterbe nominiert. Das Komitee empfahl damals eine Überarbeitung. Der Archäologische Grenzkomplex ist die 43. UNESCO-Welterbestätte in Deutschland. Das Welterbekomitee tagt noch bis zum 4. Juli in Bahrain.

„Ich freue mich sehr, dass das Welterbekomitee mit seinem heutigen Beschluss den Weltrang von Haithabu und dem Danewerk anerkannt hat. 14 Jahre Arbeit an dieser herausragenden Nominierung sind damit erfolgreich zu Ende gegangen. Jetzt gilt es, Haithabu und das Danewerk als Erbe der Menschheit zu erhalten und Menschen auf der ganzen Welt die Geschichte dieses herausragenden Ortes zu erzählen“, erklärte Prof. Dr. Maria Böhmer, Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission.
„Das Befestigungssystem Danewerk und der Handelsplatz Haithabu gehören zu den bedeutendsten archäologischen Zeugnissen Nordeuropas. Aufgrund seiner Lage zwischen dem fränkischen Reich und dem dänischen Königreich war Haithabu ein herausragender Knotenpunkt in der Wikingerzeit. Hier kreuzten sich die wichtigsten Handelswege und führten Menschen und Waren aus aller Welt zusammen. Noch heute finden Archäologen rund um diesen Ort der Weltgeschichte Zeugnisse der damaligen Zeit wie Schmuck oder Werkzeuge. Die Stätte macht deutlich, dass unsere Geschichte seit jeher vom Handel und Austausch über nationalstaatliche Grenzen hinweg geprägt ist“, so Böhmer weiter.

In der Wikingerzeit vom 9. bis 11. Jahrhundert war die frühmittelalterliche Stadt Haithabu einer der bedeutendsten Seehandelsplätze und eine der ersten Städte Nordeuropas. Zum Schutz der Stadt wurde ein befestigter Halbkreiswall errichtet. An diesen schließt im Westen das Verteidigungssystem des Danewerks an. Es sicherte die Südgrenze des damaligen dänischen Reichs. Die Wälle sperrten den Zugang nach Jütland über den „Heerweg“ und kontrollierten die Handelsroute zwischen Nord- und Ostsee über Haithabu. Fast dreihundert Jahre lang war Haithabu der zentrale Warenumschlag-Platz zwischen Nord- und Ostsee. Mit dem Ende der Wikingerzeit gingen seine Funktionen an das am Nordufer der Schlei gelegene Schleswig über.
Seit dem 19. Jahrhundert haben Archäologen in dem Areal der einstigen Hafensiedlung und in den Gräberfeldern bedeutende Funde zu Tage gefördert, die von der einstigen Blüte dieses Siedlungsplatzes zeugen. Die Stätte ist wegen ihrer reichen und gut erhaltenen archäologischen Funde von wesentlicher Bedeutung für die Erforschung der wirtschaftlichen, sozialen und historischen Entwicklungen im Europa zu Zeiten der Wikinger.

Hintergrundinformationen
Das UNESCO-Welterbekomitee setzt sich aus 21 gewählten Vertragsstaaten der Welterbekonvention zusammen. Es entscheidet jährlich über die Einschreibung neuer Kultur- und Naturstätten in die Welterbeliste und befasst sich mit Bedrohungen eingeschriebener Stätten. Auf der Liste des UNESCO-Welterbes stehen derzeit 1.082 Kultur- und Naturstätten in 167 Ländern. Deutschland verzeichnet 43 Welterbestätten. Kriterien für die Anerkennung als UNESCO-Welterbe sind unter anderem der außergewöhnliche universelle Wert der Stätte und ein Managementplan, der die Erhaltung des Erbes für aktuelle und zukünftige Generationen sicherstellt. Mit der Einschreibung in die Welterbeliste verpflichten sich die Vertragsstaaten, die Welterbestätten auf ihrem jeweiligen Staatsgebiet zu schützen und ihren Wert der Gesellschaft zu vermitteln.
Weitere Informationen


Pressemitteilung, 30. Juni 2018
Deutsche UNESCO-Kommission
Pressesprecherin
Katja Römer
Tel. +49 228-60497-42

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