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Blog-Artikel

Drei neue Stätten auf der UNESCO-Welterbeliste

Stätten aus Kenia, Oman und Saudi-Arabien sind jetzt Welterbe

Das UNESCO-Welterbekomitee hat heute auf seiner 42. Sitzung im bahrainischen Manama drei neue Stätten in die Liste des Welterbes aufgenommen: die Archäologische Stätte Thimlich Ohinga in Kenia, die Antike Stadt Qalhat in Oman und die Oase Al-Ahsa in Saudi-Arabien. Das Komitee tagt noch bis zum 4. Juli 2018. Voraussichtlich am 30. Juni und 1. Juli entscheidet es auch über die deutschen Nominierungen der Archäologischen Grenzlandschaft von Haithabu und dem Danewerk sowie des Naumburger Doms.

Die drei neuen UNESCO-Welterbestätten:

Archäologische Stätte Thimlich Ohinga, Kenia
Thimlich Ohinga ist ein Komplex aus Trockenstein im Nordosten der Stadt Migori im Gebiet des Viktoriasees in Kenia. Schätzungen zufolge wurde er im 15. Jahrhundert n. Chr. erbaut. Der Ohinga diente nach heutiger Kenntnis dem Schutz der Bevölkerung und des Viehbestands. Gleichzeitig war er ein kleines wirtschaftliches, religiöses und soziales Zentrum. Thimlich Ohinga ist der größte und am besten erhaltene traditionelle Steinkomplex. Es handelt sich um ein herausragendes Beispiel der Tradition des großflächigen Trockensteinbaus der ersten pastoralen Gesellschaften am Viktoriasee vom 16. bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts.

Antike Stadt Qalhat, Oman
Die Antike Stadt Qalhat liegt an der Ostküste Omans und war einst ein bedeutendes Handelszentrum. Die Welterbestätte umfasst die von Innen- und Außenmauern begrenzte antike Stadt sowie Begräbnisstätten – so genannte Nekropolen – außerhalb der Mauern. Qalhat war vom 11. bis zum 15. Jahrhundert n. Chr. ein wichtiger Hafen von Arabien, der sich unter der Herrschaft des Sultans von Hormus entwickelte. Heute bietet die Stätte einzigartige archäologische Zeugnisse des Handels zwischen der Ostküste von Arabien, Ostafrika und Indien bis hin zu China und Südostasien.

Oase Al-Ahsa, Saudi-Arabien
Die Oase Al-Ahsa liegt im östlichen Teil der arabischen Halbinsel. Sie besteht aus Gartenanlagen, einem komplexen Bewässerungssystem, städtischen Strukturen, historischen Bauwerken und archäologischen Stätten. Sie ist Ausdruck der Entwicklung einer jahrhundertealten Tradition und zeugt von der Besiedlung in der Golfregion seit der Jungsteinzeit. Die Stätte besteht aus zwölf Teilgebieten. Sie ist die größte Oase der Welt mit mehr als 2,5 Millionen Palmen. Die Kulturlandschaft der Oase Al-Ahsa veranschaulicht die Entwicklungsphasen einer Oase und die Wechselwirkung von Natur und Kulturerbe.

Hintergrund
Das UNESCO-Welterbekomitee setzt sich aus 21 gewählten Vertragsstaaten der Welterbekonvention zusammen. Es entscheidet jährlich über die Einschreibung neuer Kultur- und Naturstätten in die Welterbeliste und befasst sich mit Bedrohungen eingeschriebener Stätten. Auf der Liste des UNESCO-Welterbes stehen derzeit 1.076 Kultur- und Naturstätten in 167 Ländern. Deutschland verzeichnet 42 Welterbestätten. Kriterien für die Anerkennung als UNESCO-Welterbe sind unter anderem der außergewöhnliche universelle Wert der Stätte und ein Managementplan, der die Erhaltung des Erbes für aktuelle und zukünftige Generationen sicherstellt. Mit der Einschreibung in die Welterbeliste verpflichten sich die Vertragsstaaten, die Welterbestätten auf ihrem jeweiligen Staatsgebiet zu schützen und ihren Wert der Gesellschaft zu vermitteln.

Weitere Informationen


Pressemitteilung, 29. Juni 2018
Deutsche UNESCO-Kommission
Pressesprecherin
Katja Römer
Tel. +49 228 60497-42
Mobil: +49 177-4799530
E-Mail: roemer@unesco.de

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