
Holzschutzmaßnahmen in Gebäuden und baulichen Anlagen dienen dazu, um vorbeugend Schäden zu vermeiden und bekämpfend biologische Schaderreger abzutöten.
Neben dem Einsatz von Holzschutzmitteln ist der konstruktive Holzschutz, d.h., die Holzbauteile so zu konstruieren, dass sie von sich aus gegen Schaderregern geschützt sind, das vorrangige Ziel. Da dieses Ziel nicht immer gelingt, helfen zulassungspflichtige Biozide die Holzbauteile vor holzzerstörende Insekten und Pilzen zu schützen. In Deutschland gibt es für den Einsatz von Holzschutzmittel bundeseinheitliche Regeln (z. B. DIN 68800, BAuA-Zulassungen, WTA-Merkblätter).
Grundsätzlich sind diese Regeln für den profanen Wohnungsbau erstellt worden und lassen sich nicht immer im Einklang mit dem Denkmalschutz bringen. Nichtsdestotrotz existieren diverse „Öffnungsklauseln“ in den Regelwerken, die es gestatten, substanzschonend Schaderreger an denkmalgeschützten Gebäuden zu bekämpfen.
Neben der detaillierten Kenntnis der Regelwerke und der Bausubstanz muss man auch die Lebensgewohnheiten der Organismen und die bauphysikalischen Verhältnisse der Bausubstanz kennen. Denn nicht jeder Schaderreger muss bei speziellen klimatischen Verhältnissen auch bekämpft werden. So lassen sich mitunter gravierende Eingriffe in die Bausubstanz vermeiden.
Dieses eintägige Seminar am Mittwoch, 22. November 2023 vermittelt diese Kenntnisse und ermöglicht beim Zusammenspiel der konstruktiven, biologischen, chemischen und bauphysikalischen Gegebenheiten eine Bewertung der Schadenssituation.
Weitere Informationen und Anmeldung
Neben dem Einsatz von Holzschutzmitteln ist der konstruktive Holzschutz, d.h., die Holzbauteile so zu konstruieren, dass sie von sich aus gegen Schaderregern geschützt sind, das vorrangige Ziel. Da dieses Ziel nicht immer gelingt, helfen zulassungspflichtige Biozide die Holzbauteile vor holzzerstörende Insekten und Pilzen zu schützen. In Deutschland gibt es für den Einsatz von Holzschutzmittel bundeseinheitliche Regeln (z. B. DIN 68800, BAuA-Zulassungen, WTA-Merkblätter).
Grundsätzlich sind diese Regeln für den profanen Wohnungsbau erstellt worden und lassen sich nicht immer im Einklang mit dem Denkmalschutz bringen. Nichtsdestotrotz existieren diverse „Öffnungsklauseln“ in den Regelwerken, die es gestatten, substanzschonend Schaderreger an denkmalgeschützten Gebäuden zu bekämpfen.
Neben der detaillierten Kenntnis der Regelwerke und der Bausubstanz muss man auch die Lebensgewohnheiten der Organismen und die bauphysikalischen Verhältnisse der Bausubstanz kennen. Denn nicht jeder Schaderreger muss bei speziellen klimatischen Verhältnissen auch bekämpft werden. So lassen sich mitunter gravierende Eingriffe in die Bausubstanz vermeiden.
Dieses eintägige Seminar am Mittwoch, 22. November 2023 vermittelt diese Kenntnisse und ermöglicht beim Zusammenspiel der konstruktiven, biologischen, chemischen und bauphysikalischen Gegebenheiten eine Bewertung der Schadenssituation.
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