2024: Residenzensemble Schwerin und Siedlungen der Herrnhuter Brüdergemeine als Welterbe nominiert
Das UNESCO-Welterbekomitee hat seine diesjährige Tagung in Saudi-Arabiens Hauptstadt Riad beendet. Auf der nächsten Sitzung des Gremiums soll 2024 unter anderem über die Welterbe-Nominierung des Residenzensembles Schwerin entschieden werden. Die Anlage am Ufer des Schweriner Sees zeugt von der letzten Blüte höfischer Kultur und Schlossbaukunst im Europa des 19. Jahrhunderts.
Zudem sind die Siedlungen der Herrnhuter Brüdergemeine in Großbritannien, den USA und Deutschland zur Aufnahme in die Welterbeliste vorgeschlagen. Gemeinsam mit dem bereits 2015 ausgezeichneten Christiansfeld in Dänemark sollen sie zu einer grenzüberschreitenden Welterbestätte zusammengeführt werden.
Über Termin und Ort der 46. Sitzung des UNESCO-Welterbekomitees wird noch entschieden.
Hintergrund
Das UNESCO-Welterbekomitee setzt sich aus 21 gewählten Vertragsstaaten der Welterbekonvention zusammen. Es entscheidet in der Regel jährlich über die Einschreibung neuer Kultur- und Naturstätten in die Welterbeliste und befasst sich mit dem Erhaltungszustand eingeschriebener Stätten. 2023 wurden 42 neue Stätten in die Liste des UNESCO-Welterbes aufgenommen. Weltweit tragen damit 1.199 Kultur- und Naturstätten in 168 Ländern den UNESCO-Titel. 56 davon gelten als bedroht. Deutschland verzeichnet 52 Welterbestätten.
Pressemitteilung der Deutschen UNESCO-Kommission
vom 24. September 2023
Pressekontakt
Timm Nikolaus Schulze
Pressesprecher
Deutsche UNESCO-Kommission
Telefon: +49 228 604 97-142
Peter Martin
Stellvertretender Pressesprecher
Deutsche UNESCO-Kommission
Telefon: +49 30 80 20 20-310
Weiterführende Links:
Residence Ensemble Schwerin – Cultural Landscape of Romantic Historicism
https://whc.unesco.org/en/tentativelists/5976/
Residenzensemble Schwerin Kulturlandschaft des romantischen Historismus
https://www.welterbe-bewerbung-schwerin.de/