Mehr als 50 Jahre Welterbekonvention
Die UNESCO-Welterbekonvention wurde 1972 verabschiedet und trat 1975 in Kraft. Sie bildet seit über fünf Jahrzehnten die Grundlage für den internationalen Schutz von Kultur- und Naturerbe. Mittlerweile sind weltweit mehr als 1.100 Stätten in 168 Ländern in die Welterbeliste aufgenommen worden – darunter zahlreiche bedeutende Orte in Deutschland.
Aktuelle Themen im Welterbekomitee
Das diesjährige Komitee diskutiert erneut zentrale Fragen zum Schutz und zur Pflege des Welterbes – unter anderem:
- Umgang mit den Auswirkungen des Klimawandels
- Förderung von nachhaltigem Tourismus
- Digitalisierung und Sichtbarmachung
- Schutz von Welterbestätten in Konfliktregionen
Nominierungen und gefährdete Stätten
Für die UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt sind in diesem Jahr rund 30 Stätten nominiert – darunter der im Meer versunkene Karibik-Hafen Port Royal auf Jamaika, das modernistische Stadtzentrum von Gdynia in Polen und Gedenkstätten in Kambodscha, die an die Verbrechen der Roten Khmer erinnern. Deutschland hat die Schlösser König Ludwigs II. von Bayern – Neuschwanstein, Linderhof, Schachen und Herrenchiemsee – zur Aufnahme vorgeschlagen.
Darüber hinaus wird das Komitee den Erhaltungszustand von etwa 250 Welterbestätten prüfen, insbesondere der aktuell 56 gefährdeten Orte, die etwa durch Kriege, Klimawandel, Naturkatastrophen oder Baumaßnahmen bedroht sind. Zusätzlich stehen internationale Finanzierungsprojekte und Maßnahmen zur Unterstützung betroffener Staaten auf der Agenda.
Bedeutung für die Fachwelt
Für die internationale Gemeinschaft von Restauratorinnen, Denkmalpflegern, Architektinnen und Kulturschaffenden ist die Sitzung in Paris eine wichtige Plattform. Sie bietet aktuelle Impulse und stärkt die Vernetzung über nationale Grenzen hinweg.
Weitere Informationen unter:
www.unesco.de/pressematerial-welterbekomitee-2025
Quelle: Deutsche UNESCO-Kommission