Kunstwerke sind wertvoll – und häufig einzigartig. Gehen sie durch Diebstahl, Brand oder ähnliche Ereignisse verloren, so sind sie in vielen Fällen nicht adäquat ersetzbar. Und kommt es während einer Ausstellung, auf dem Transport oder im Zuge von Restaurierungsarbeiten zu Beschädigungen, so können diese den Wert erheblich mindern – bis hin zum Totalverlust. Umso wichtiger ist es, dass im Schadensfall zumindest der materielle Schaden durch eine entsprechende Kunstversicherung ausgeglichen werden kann.
Kunst richtig versichern: in Ausstellungen, beim Transport und bei der Restaurierung
verified_userKunstversicherung für
Privatpersonen
Für private Kunstsammler stellen ihre Kunstwerke und wertvolle Antiquitäten oft einen erheblichen Teil ihres Vermögens dar. Umso wichtiger ist der passende Versicherungsschutz für Kunstwerke, die in Privaträumen ausgestellt oder gelagert werden.
local_libraryKunstversicherung für
Restauratoren
Restauratoren arbeiten täglich mit Kulturgütern, die häufig unersetzlich sind. Schon kleinste Beschädigungen auf dem Transport oder in der Restaurierungswerkstatt können deshalb erhebliche finanzielle Schäden verursachen, die durch einen entsprechenden Versicherungsschutz abgedeckt werden sollten.
account_balanceKunstversicherung für
Galeristen und Museen
Ob beim Auf- und Abbau oder während der Laufzeit von Ausstellungen: Kunstwerke, die der Öffentlichkeit präsentiert werden, sind vielfältigen Risiken ausgesetzt. Sie können gestohlen werden oder durch Vandalismus beziehungsweise unsachgemäßen Transport zu Schaden kommen. Die passende Versicherung schützt Galeristen und Museen in solchen Fällen vor erheblichen finanziellen Risiken.
network_lockedKunstversicherung für
Unternehmenssammlungen
Viel Unternehmen engagieren sich als Sponsoren oder Kunstförderer, indem sie eigene Kunstsammlungen aufbauen oder ihre Räumlichkeiten für Ausstellungen zur Verfügung stellen. Die beträchtlichen materiellen Werte, die dabei zusammenkommen können, sollten in jedem Fall angemessen versichert werden – auch um sich gegebenenfalls gegen Schadenersatzansprüche von Dritten abzusichern.