Mit ihrer Bauzeit zwischen 1881 und 1883 ist die Villa in der Sebastian- Bach- Str. 03 die zweite Villa in Leipzig, die auf dem Reißbrett des Architekten Max Pommer entstand.
1881 ergeht der Bauantrag durch den Kaufmann Friedrich Willibald Ledig, welcher das Grundstück im selben Jahr erwirbt, an das städtische Bauamt. Am 12.03. 1883 ist der Bau abgeschlossen
1.
Ledig beauftragt Pommer mit dem Bau einer Villa für Wohnzwecke für sich und seine Familie.
Das Erdgeschosses mit seiner aufwändigen Ausstattung und bürgerlich- herrschaftlichen Raumfolge aus Entrée, Vestibül, Speisesaal, Salon, Veranda und entsprechenden Wirtschaftsräumen bestehend, diente ursprünglich wohl vornehmlich repräsentativen Zwecken. Die alltägliche Wohnnutzung hat im oberen Geschoß stattgefunden, was die historischen Grundrisse belegen.
In späteren Jahren wurden die Räume im EG durch Umbaumaßnahmen auch alltäglichen Wohnzwecken zugeführt.
Aus den Bauakten geht hervor, das bis in die 30er Jahre die „Ledigschen Erben“ fortwährend sowohl Eigentümer als auch Bewohner des Hauses waren
2. das Erdgeschoß wurde bereits 1936 teils als Wohnraum vermietet. 1936 war ein Herr Major Ledig Eigentümer der Villa. Über die folgenden Jahre, bis zum Jahre 1948, sagen die Akten nichts aus.
Das Gebäude erlitt erhebliche Kriegsschäden.
Erst im Jahre 1948 ist in den Bauakten ein Antrag auf Ausbau einer Wohnung in der ersten Etage nachzuweisen. Bauherr ist u.a. das „Gustav- Adolf- Hilfswerk der evangelischen Kirche“, dessen Zentralleitung zu jener Zeit in Leipzig war.
Aktenvermerke aus dem Jahre 1955 lassen erkennen, dass nach wie vor die baulichen Mängel aufgrund der Kriegsschäden nicht behoben wurden. Das Gebäude ist immer noch mit einer provisorischen Pappdeckung versehen, Dachrinnen und Außenputz fehlen in weiten Teilen, Hausschwammbefall hat sowohl den Kellerbereich als auch bereits die Küche im Erdgeschoß ergriffen.
Die starken Kriegsschäden betrafen ebenso den Innenraum.
Anfang des Jahres 1958 ergeht in Folge eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Leipzig über den Wiederaufbau der noch teilzerstörten Grundstücke ein Schreiben an den Eigentümer, das Gustav- Adolf- Werk. Darin wird der Wiederaufbau der Villa angekündigt, was jedoch sofort wieder zurückgenommen wird und anstelle der Villa in der Sebastian-Bachstr. 03 eine andere Villa in der Käthe- Kollwitz- Str. 29 für den Wiederaufbau für würdig befunden wurde. Mit dieser „Absage“ an die „Villa Ledig“ begann die Preisgabe an den fortlaufenden, tolerierten Verfall der Villa, die viele Jahrzehnte währte.
1958 wurden die Räumlichkeiten zu Wohnzwecken für nicht nutzbar befunden.
Die Situation um das Gebäude spitzt sich soweit zu, dass im November 1961 durch den Stadtbaudirektor an den Bauherrn die Nachricht ergeht, „das Gebäude auf dem Grundstück wird daher verworfen“
3. Die Sanierung sei zu teuer, es bestünde de facto kein nutzbarer Wohnraum mehr und die Mieter sollen bis zum Folgejahr das Haus verlassen. Den Mietern wird Fristverlängerung gewährt.
Im Jahre 1964 erfolgt eine Ortsbesichtigung, auf der festgestellt wird, dass das Haus zwar verworfen, d.h. zum Abriss bestimmt, jedoch immer noch bewohnt ist, und somit der nun nah geplante Abriss nicht erfolgen kann.
Danach scheint das Vorhaben des Abrisses at acta gelegt worden zu sein.
Erst in den 90er Jahren erwacht das Interesse an Gebäude und umgebendem Gelände neu.
Die ehemalige Villa Ledig ist nach ihrer Sanierung und Restaurierung in den Jahren 2007 und 2008 einer neuen, ihrem kultur-, und architekturhistorisch hoch einzuschätzenden Wert entsprechend genutzt. Als Sitz des Leiters des Thomanerchores und als dessen Probenzentrum ist der nun als „Villa Thomana“ bezeichnete Bau Bestandteil des neu geschaffenen Musikcampus „forum thomanum“. Dieses Großprojekt vereint eine Reihe umgenutzter und neu errichteter Gebäude, welche der musikalischen Ausbildung und Präsentation im Umfeld des weltberühmten Leipziger Knabenchores dienen.
1 Quelle: Bauaktenarchiv, Bau- Revisions- Protokoll, Bauakte Sebastian- Bachstr. 03, Band I.
2 Bauaktenarchiv, Akte Bachstr. 03, Bd. II.
3 Siehe oben, vom 30.11.1961.