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E.C.C.O. - Berufsrichtlinien

E.C.C.O. Berufsrichtlinien (I)

Original: European Confederation of Conservator-Restorers' Organizations: Professional Guidelines (I).
Gefördert durch den Europäischen Dachverband der Restauratorenverbände und verabschiedet durch die Generalversammlung, Brüssel, 1. März 2002.

Der Beruf

Präambel

Die Gegenstände, Gebäude und Umgebungen, denen die Gesellschaft besondere ästhetische, künstlerische, dokumentarische, ökologische, historische, wissenschaftliche, soziale oder geistige Werte zuschreibt, werden allgemein als "Kulturelles Erbe" bezeichnet und stellen materielles und kulturelles Erbe dar, das an die kommenden Generationen weitergegeben werden soll.

Da die Gesellschaft die Sorge dafür den Restauratoren anvertraut, haben diese die Verantwortung nicht nur gegenüber dem kulturellen Erbe selbst, sondern auch gegenüber seinem Eigentümer oder gesetzlichen Vertreter, seinem Urheber oder Schöpfer, der Öffentlichkeit und der Nachwelt. Die folgenden Bedingungen dienen dem Schutz allen kulturellen Erbes, unabhängig von seinem Eigentümer, Alter, dem Zustand seiner Vollständigkeit oder seinem Wert.

I. Definition des Restaurators

Der Restaurator ist ein Experte, der die Ausbildung, Kenntnisse, Fertigkeiten, Erfahrung und das Verständnis hat, mit dem Ziel der Bewahrung des kulturellen Erbes für die Zukunft und gemäß den im Folgenden umrissenen Gesichtspunkten zu handeln.

Die grundlegende Rolle des Restaurators ist die Bewahrung des kulturellen Erbes zugunsten gegenwärtiger und künftiger Generationen. Der Restaurator trägt zur Wahrnehmung, Wertschätzung und dem Verstehen kulturellen Erbes hinsichtlich seines natürlichen Umfeldes, seiner Bedeutung und seiner physischen Substanz bei.

In der Verantwortung des Restaurators liegen die Ausführung strategischer Planungen, diagnostischer Untersuchungen, die Erstellung von Konservierungskonzepten und Maßnahmeempfehlungen, die präventive Konservierung, die Konservierung-Restaurierung und die Dokumentation sowie die Beobachtung jeglicher Eingriffe.

Die diagnostische Untersuchung umfasst die Identifizierung des kulturellen Erbes, die Bestimmung seiner Zusammensetzung und die Evaluierung seines Erhaltungszustandes; die Feststellung von Verfall und Einschätzung dessen Art, Ausmaßes und Ursachen sowie die Entscheidung über Art und Ausmaß der erforderlichen Maßnahmen.

Sie beinhaltet die Auswertung relevanter vorliegender Quellen.

Die Präventive Konservierung beinhaltet indirekte Maßnahmen zur Verzögerung von Verfall und Verhinderung von Schäden, indem sie Erhaltungsbedingungen schafft, die für das kulturelle Erbe optimal sind, soweit dies mit seiner von der Gesellschaft vorgesehenen Nutzung vereinbar ist.

Präventive Konservierung umfasst auch den richtigen Umgang [mit Kulturgut], seinen Transport, Gebrauch sowie seine Lagerung und Präsentation. Sie kann auch die Herstellung von Kopien zum Zweck der Bewahrung des Originals umfassen.

Die Konservierung besteht hauptsächlich aus direkten Maßnahmen am kulturellen Erbe mit dem Ziel der Stabilisierung des Erhaltungszustandes und der Verzögerung weiteren Verfalls.

Restaurierung besteht aus direkten Maßnahmen an beschädigtem oder verfallenem kulturellen Erbe mit dem Ziel, seine Wahrnehmung, Wertschätzung und das Verständnis zu ermöglichen bzw. zu erleichtern, wobei seine ästhetischen, historischen und physischen Eigenschaften so weit wie möglich respektiert werden.

Die Dokumentation besteht aus der genauen bildlichen und schriftlichen Aufzeichnung aller ausgeführten Maßnahmen sowie deren Begründung. Ein Exemplar des Berichts muss dem Eigentümer oder Kustos des kulturellen Erbes vorgelegt werden; sein Inhalt muss zugänglich bleiben. Weitere Anforderungen an die Lagerung, Pflege, Ausstellung oder den Zugang zum kulturellen Eigentum sollten in diesem Dokument präzisiert werden. Die Aufzeichnungen bleiben das geistige Eigentum des Restaurators und sollen für zukünftige Auswertungen aufbewahrt werden.

Außerdem liegt es innerhalb der Kompetenz des Restaurators:

  • Programme, Projekte und Untersuchungen im Bereich der Konservierung-Restaurierung zu entwickeln
  • Beratung und technische Hilfe für die Bewahrung des kulturellen Erbes anzubieten
  • technische Berichte über das kulturelle Erbe vorzubereiten (ohne dabei Aussagen zum Marktwert zu treffen)
  • Forschungen durchzuführen
  • Bildungsprogramme zu entwickeln und zu lehren
  • Informationen, die aus der Untersuchung, der Maßnahmen oder der Forschung gewonnen wurden, öffentlich zugänglich zu machen und zu verbreiten
  • ein tieferes Verständnis für das Fachgebiet der Konservierung und Restaurierung zu fördern

II. Aus- und Weiterbildung

Zur Aufrechterhaltung der Berufsstandards soll das Studium und die praktische Ausbildung des Restaurators auf der Ebene eines universitären Master-Abschlusses (oder anerkannte Entsprechung) in Konservierung und Restaurierung stattfinden. Über die Ausbildung wird in den E.C.C.O. "Berufsrichtlinien III" ausführlich berichtet. Die Konservierung-Restaurierung ist ein komplexes und sich schnell entwickelndes Feld. Deshalb haben qualifizierte Restauratoren die berufliche Verantwortung, sich auf dem neuesten Stand hinsichtlich neuer Entwicklungen zu halten und sicher zu stellen, dass sie ihren Beruf in Übereinstimmung mit den aktuellen ethischen Gedanken ausüben. Über die Weiterentwicklung des Berufs wird in den E.C.C.O. "Berufsrichtlinien II" ausführlich berichtet.

III. Unterscheidung von anderen verwandten Fachrichtungen

Konservierung-Restaurierung ist von anderen verwandten Fachrichtungen zu unterscheiden (z.B. Kunsthandwerk). Ihr primäres Ziel ist die Bewahrung des kulturellen Erbes im Gegensatz zur Schaffung von neuen Gegenständen oder der Instandhaltung oder Reparatur von Gegenständen in einem funktionellen Sinn.

Der Restaurator ist von anderen Fachleuten durch seine spezifische Ausbildung in der Konservierung und Restaurierung zu unterscheiden.

E.C.C.O. - European Confederation of Conservator-Restorers' Organisations
Alle aktuellen Dokumente und Texte.
Grundsatzpapiere, Chartas und Konventionen

Bereits Ende des 19. Jahrhunderts gab es Überlegungen, wie die Denkmalpflege und der Kulturgüterschutz international geregelt werden könnten. Der konkrete historische Hintergrund war, dass sich durch die einsetzende Industrialisierung und somit Modernisierung das Städtebild änderte. Durch den strukturellen Wandel gingen viele Denkmäler verloren und auch der Zahn der Zeit nagte sichtbar an vielen historischen Gebäuden.

Übersicht von Konventionen im Bereich Denkmalschutz, Denkmalpflege und Restaurierung.




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