Ein Kulturgut stellt einen integralen Bestandteil der Geschichte einer Nation dar und ist ein lebendiger Teil der Gesellschaft bzw. des kulturellen Gedächtnisses. Maßnahmen zur Restaurierung zielen darauf ab, sicherzustellen, dass ein Kulturgut in seinem originalgetreuen Zustand erhalten bleibt.
Die Haager Konvention stellt einen wesentlichen Meilenstein im internationalen Schutz von Kulturgütern dar. Basierend auf den Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs umfasst die Konvention umfassende Maßnahmen zur Bewahrung von Kulturgütern vor Zerstörung und Verlust, insbesondere in Zeiten bewaffneter Konflikte. Dabei schützt sie nicht nur nationale Schätze, sondern auch das kulturelle Gedächtnis der Menschhei
Kulturgut als Gesellschaftsgut und die Bedeutung der Restaurierung
Kulturgüter stellen lebendige Bestandteile der nationalen Identität sowie des kulturellen Gedächtnisses dar. Die Restaurierung nimmt hierbei eine zentrale Rolle ein, um den Erhalt dieser Güter in einem möglichst originalgetreuen Zustand sicherzustellen
- Entstehung und Ziele der Haager Konvention
- Umsetzung und Zuständigkeit in Deutschland
- Kulturgutschutz durch die Haager Konvention
- Weiterentwicklungen: Zweites Protokoll von 1999
- Anwendungsbereiche und Effektivität im Kulturgutschutz
- Kennzeichnung von Kulturgütern gemäß Haager Konvention
- Bedeutung der Restaurierung für den Kulturgutschutz
- Weitere Informationen, Quellen und Links
Entstehung und Ziele der Haager Konvention
Die Haager Konvention wurde 1954 unter den Eindrücken des Zweiten Weltkrieges ins Leben gerufen, da weltweit viele Kulturgüter zerstört wurden. Folgende Ziele und Schwerpunkte stehen im Mittelpunkt:
- Schutz von Kulturgütern vor gezielter Zerstörung bei bewaffneten Konflikten.
- Schutzvorbereitungen bereits in Friedenszeiten: Umfassende Maßnahmen, die auch vorbeugend wirken.
- Internationale Zusammenarbeit zum Erhalt des kulturellen Erbes.
In Anbetracht der Möglichkeit, dass neue Waffentechniken und gezielte Angriffe auf Kulturgüter in zukünftigen Konflikten zu noch größeren Verlusten führen könnten, wurde die Konvention mit dem Ziel verabschiedet, diese Kulturschätze bestmöglich zu schützen. Zu diesem Zweck wurde ein proaktiver Ansatz gewählt.
Umsetzung und Zuständigkeit in Deutschland
Seit dem Inkrafttreten der Haager Konvention im Jahr 1967 ist in Deutschland das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) für die Koordination und Umsetzung der Schutzmaßnahmen verantwortlich. Es arbeitet dabei eng mit anderen Ministerien und Behörden zusammen:
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK): Hauptverantwortliche Stelle für die Umsetzung und Überwachung der Maßnahmen.
- Auswärtiges Amt: Unterstützt durch diplomatische Initiativen und die internationale Zusammenarbeit.
- Bundesministerium der Verteidigung: Sorgt für die Berücksichtigung des Kulturgutschutzes in militärischen Planungen.
- Innenministerium: Trägt zur nationalen Koordination bei und überwacht die Einhaltung der Konvention in Krisenfällen.
- Bundesländer: Da die Kulturhoheit bei den Ländern liegt, sind sie für die direkte Umsetzung vor Ort verantwortlich und setzen die Maßnahmen im Einklang mit der Haager Konvention um.
Die Kooperation zwischen Bund und Ländern stellt sicher, dass Schutzmaßnahmen in umfassender Weise implementiert werden und regional spezifizierte Strategien zur Kulturguterhaltung effektiv greifen.
Kulturgutschutz durch die Haager Konvention
Rechtliche Verankerung und Schutzmaßnahmen
- Schutz im Völkerrecht: Die Haager Konvention verankert den Kulturgutschutz im internationalen Recht.
- Verpflichtung zur Vorbereitung in Friedenszeiten: Gemäß Artikel 3 der Konvention müssen Maßnahmen zur Sicherung von Kulturgütern bereits in Friedenszeiten getroffen werden, um für Krisen gerüstet zu sein.
Konkrete Schutzmaßnahmen
- Erfassung von Kulturgütern: Unbewegliches Kulturgut wird fotogrammetrisch dokumentiert, damit eine spätere Restaurierung möglich ist.
- Sicherung beweglicher Objekte: Bibliotheken und Archive werden durch Sicherungsverfilmung (Mikroverfilmung) geschützt.
- Bergungsräume: Für bewegliches Kulturgut werden speziell gesicherte Bergungsräume geplant.
- Fachliche Unterstützung: Museen und Kulturstätten werden bei der Sicherung und Planung unterstützt.
Weiterentwicklung durch das zweite Protokoll von 1999
Aufgrund der Kriege in den 1990er Jahren zeigte sich, dass das erste Protokoll nicht ausreichte. Mit dem zweiten Protokoll von 1999 wurden weitere Maßnahmen ergänzt, die 2010 in Deutschland in Kraft traten:
- Verstärkter Schutzstatus für besonders gefährdete Kulturgüter.
- Strafrechtliche Konsequenzen für Verletzungen des Kulturgutschutzes.
- Komitee für Kulturgutschutz: Ein Kontrollorgan aus 12 Regierungen zur Überwachung und Koordination.
Weiterentwicklungen: Zweites Protokoll von 1999
Die Kriege in den 1990er Jahren zeigten, dass die ursprünglichen Maßnahmen der Konvention oft unzureichend waren. Um den Schutz zu verstärken, trat 1999 ein zweites Protokoll in Kraft, das in Deutschland seit 2010 gilt. Wesentliche Neuerungen sind:
- Verstärkter Schutz für bedeutende Kulturgüter, wie etwa das UNESCO-Weltkulturerbe.
- Strafrechtliche Konsequenzen bei Verletzung des Kulturgutschutzes.
- Einrichtung eines Kontrollkomitees: Ein ständiges Komitee mit Vertretern aus 12 Regierungen überwacht und koordiniert die Schutzmaßnahmen weltweit.
Anwendungsbereiche und Effektivität im Kulturgutschutz
Der Anwendungsbereich der Konvention wird in Artikel 18 geregelt und betrifft insbesondere:
- Bewaffnete Konflikte und Kriege: Die Konvention greift auch, wenn kein offizieller Kriegszustand erklärt wurde.
- Besetzte Gebiete: Sie gilt auch in besetzten Gebieten, unabhängig von bewaffneten Auseinandersetzungen.
- Präventivmaßnahmen in Friedenszeiten: Die Schutzmaßnahmen erfolgen präventiv, um den Erhalt des Kulturguts langfristig zu sichern.
Die Wirksamkeit der Konvention wird durch den jahrzehntelangen Frieden in Europa nur teilweise bewertet. Doch selbst ohne neue Konflikte leistet die Haager Konvention wichtige präventive Arbeit im Kulturgutschutz.
Kennzeichnung von Kulturgütern gemäß Haager Konvention
Die Haager Konvention sieht eine spezielle Kennzeichnung geschützter Kulturgüter vor, um sie eindeutig erkennbar zu machen:
- Blau-weißes Emblem: Das Zeichen ist wappenförmig und spitz zulaufend. Es markiert Gebäude und Objekte, die besonderen Schutzmaßnahmen unterliegen.
- Mehrfachkennzeichnung:
- Einzelne Kennzeichnung für grundlegenden Schutz.
- Dreifache Kennzeichnung für Kulturgüter unter Sonderschutz und für Transportbedingungen.
- Verstärkter Schutz: Sehr bedeutsame Kulturgüter erhalten ein auf dem Kopf stehendes Symbol mit roter Umrandung.
Diese Symbole verdeutlichen den besonderen kulturellen Wert und den Schutzstatus eines Gebäudes oder Objekts im Falle eines bewaffneten Konflikts.
Bedeutung der Restaurierung für den Kulturgutschutz
Konservatoren, Restauratoren und Denkmalpfleger spielen eine unverzichtbare Rolle im Kulturgutschutz und arbeiten aktiv daran, wertvolle Objekte zu bewahren. Ihre Tätigkeit umfasst:
- Sicherung und Konservierung: Kulturgüter werden für die Zukunft erhalten und gegen äußere Einflüsse geschützt.
- Restaurierungsmaßnahmen nach Konflikten: Restauratoren sind maßgeblich beteiligt, um nach Schäden wiederherstellende Arbeiten durchzuführen.
Die Arbeit erfahrener Restauratoren bildet das Fundament des Kulturgutschutzes und sichert den Fortbestand wertvoller Artefakte.
Weitere Informationen, Quellen und Links

Wer sich mit allen Details zu diesem Thema in kompakter Form auseinandersetzen will, findet beim zuständigen Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) eine ausführliche Broschüre mit dem Titel 'Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten'.
Bereits Ende des 19. Jahrhunderts gab es Überlegungen, wie die Denkmalpflege und der Kulturgüterschutz international geregelt werden könnten. Der konkrete historische Hintergrund war, dass sich durch die einsetzende Industrialisierung und somit Modernisierung das Städtebild änderte. Durch den strukturellen Wandel gingen viele Denkmäler verloren und auch der Zahn der Zeit nagte sichtbar an vielen historischen Gebäuden.
Übersicht von Konventionen im Bereich Denkmalschutz, Denkmalpflege und Restaurierung.