Ein Kulturgut ist als Bestandteil der Geschichte einer Nation ein lebendiger Teil der Gesellschaft bzw. des kulturellen Gedächtnisses. Maßnahmen zur Restaurierung stellen sicher, dass ein Kulturgut in originalgetreuem Zustand erhalten werden kann.
Durch die Angreifbarkeit und Fragilität von Kulturgütern entstand mit der Haager Konvention ein Bündel an Maßnahmen, um im Falle bewaffneter Auseinandersetzungen solche Güter besser schützen zu können. Die Idee für die Haager Konvention entstand im Jahr 1954 unter den sehr präsenten Eindrücken des Zweiten Weltkrieges, dem weltweit viele Kulturgüter zum Opfer gefallen waren. Es war davon auszugehen, dass in Zukunft durch neue Waffentechnik noch größere Zerstörungen möglich wären und dass auch gezielte Angriffe auf Kulturgüter eine kriegerische Auseinandersetzung prägen könnten.
In Deutschland ist dieses zentrale Dokument für die Kulturgut-Erhaltung im Jahr 1967 in Kraft getreten. Zuständig für die Umsetzung und Überwachung von relevanten Maßnahmen ist vor allem das BKK - Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Weitere Aufgaben werden auf das Auswärtige Amt, das Bundesministerium der Verteidigung und das Innenministerium verteilt. Entsprechende Initiativen werden mit den Bundesländern abgestimmt und umgesetzt, die primäre Zuständigkeit für Kunst & Kultur und damit die Kulturhoheit liegt weiterhin bei den Ländern.
Kulturgut: Art und Umfang des Schutzes durch die Haager Konvention
Rechtlich ist der Schutz eines Kulturguts im Völkerrecht verankert. Artikel 3 der Haager Konvention sieht vor, dass Schutzmaßnahmen schon in Friedenszeiten verpflichtend sind, um für alle Fälle gerüstet zu sein. Der Schutz von Kulturgütern kann je nach Gegenstand unterschiedliche Formen annehmen bzw. sich auf bewegte und unbewegliche Objekte beziehen. Bibliotheken und Archive werden durch Mikroverfilmung als Sicherungsverfilmung geschützt. Abgesehen davon sieht die Haager Konvention die Erarbeitung von Richtlinien vor, um Bergungsräume für bewegliches Kulturgut zu bauen. Unbewegliches Kulturgut, also diverse Gebäudearten, werden fotogrammetrisch erfasst, sodass nach einem Angriff eine detailgetreue Restaurierung möglich ist. Mit Blick auf Museen und Kulturstätten sieht die Konvention eine fachkompetente Begleitung für den Bau von Bergungsräumen vor.
Kriege in den 90er Jahren zeigten jedoch, dass die Maßnahmen der Haager Konvention im ersten Protokoll oftmals nicht ausreichten. Daher wurde 1999 ein zweites Protokoll beschlossen, welches in Deutschland 2010 in Kraft getreten ist. Im Mittelpunkt steht dabei ein verstärkter Schutz für Kulturgüter in Zusammenhang mit strafrechtlichen Konsequenzen. Neu in dem zweiten Protokoll der Haager Konvention ist auch ein Komitee aus 12 Regierungen, sodass fortan ein ständiges Kontrollorgan für einen effektiveren Schutz sorgen soll. Bestimmte Kulturgüter, etwa aus dem bedeutsamen UNESCO Weltkulturerbe, können unter verstärkten Schutz gestellt werden.
Anwendungsbereiche und Wirksamkeit des Schutzes von Kulturgütern
Der Anwendungsbereich wird in Artikel 18 der Haager Konvention näher beschrieben. Von zentraler Bedeutung ist, dass sich die genannten Aktivitäten für den Schutz von Kulturgütern schon in Friedenszeiten quasi als Prävention vollziehen. Die Haager Konvention greift insbesondere bei einem erklärten Krieg oder einem bewaffneten Konflikt. Rein formal ist es nicht nötig, dass der Kriegszustand ausgerufen wird. Die Konvention wird zudem angewendet, wenn Gebiete besetzt werden, ohne dass es dabei zwangsläufig zu bewaffneten Auseinandersetzungen kommen muss. Vorgesehen ist, dass die Konventionen für den Schutz von Kulturgütern auch dann greifen, wenn eine gegnerische Macht keine Partei der Erklärungen ist. Die Anwendbarkeit ergibt sich dann durch die wechselseitigen Beziehungen. Die Wirksamkeit der ersten Beschlüsse aus den 50er Jahren erwies sich angesichts der letzten Kriege im Balkan als nicht tiefgreifend genug. Durch den jahrzehntelangen Frieden in Europa gibt es keine belastbaren Erfahrungswerte mit Blick auf die Wirksamkeit der Neuerungen aus dem zweiten Protokoll der Haager Konvention. Fest steht allerdings, dass durch Planung für Schutzmaßnahmen und entsprechende Kennzeichnungen viel Präventivarbeit geleistet wurde, die sich im Kriegsfall auszahlen wird.
Kennzeichnung für ein Kulturgut gemäß Haager Konvention
Sichtbar wird der praktizierte Kulturschutz gemäß Haager Konvention überall dort, wo das offizielle Kennzeichen zu sehen ist. Es handelt sich dabei um ein blauweißes Schild, das nach unten hin spitz ist. Es ähnelt einem Wappen. Gebäude, die dieses Schild aufweisen, stehen unter besonderen Schutzmaßnahmen für den Fall, dass es zu einer kriegerischen Auseinandersetzung kommen sollte. Als Nebeninformation weist dieses Schild Betrachter auf den hohen kulturellen Wert hin, den ein historisches Gebäude hat. Abgesehen von der einfachen Kennzeichnung kann es in Einzelfällen auch zu einer dreifachen kommen. Dann ist das Symbol der Haager Konvention in dreifacher Ausführung zu finden ist. Dies ist immer dann der Fall, wenn ein unbewegliches Kulturgut unter Sonderschutz steht oder wenn für den Transport von Kulturgütern bestimmte Bedingungen einzuhalten sind. Ferner können improvisierte Bergungsorte dreifach mit dem Kennzeichnungssymbol der Haager Konvention ausgezeichnet werden. Für sehr bedeutsame Kulturgüter wird ein verstärkter Schutz verhängt. Das Emblem erhält dann eine dicke rote Umrandung in Form eines auf dem Kopf stehenden Hauses.
Die Konservierung und Restaurierung sind unverzichtbare Bestandteile des Schutzes sowie der Erhaltung von Kulturgütern. Die Arbeit von erfahrenen Konservatoren und Restauratoren spielt somit in vielen denkbaren Szenarien rund um die Haager Konvention eine wichtige Rolle.
Lektüretipp zur Vertiefung einzelner Aspekte:

Wer sich mit allen Details zu diesem Thema in kompakter Form auseinandersetzen will, findet beim zuständigen Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) eine ausführliche Broschüre mit dem Titel 'Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten'.
Bereits Ende des 19. Jahrhunderts gab es Überlegungen, wie die Denkmalpflege und der Kulturgüterschutz international geregelt werden könnten. Der konkrete historische Hintergrund war, dass sich durch die einsetzende Industrialisierung und somit Modernisierung das Städtebild änderte. Durch den strukturellen Wandel gingen viele Denkmäler verloren und auch der Zahn der Zeit nagte sichtbar an vielen historischen Gebäuden.
Übersicht von Konventionen im Bereich Denkmalschutz, Denkmalpflege und Restaurierung.