Als Kulturgüter zählen verschiedene materielle oder immaterielle Zeugnisse der Vergangenheit und Gegenwart einzelner Volksgruppen, die es zu erhalten gilt. Die Erhaltung von Kunst und Kulturgut liegt in unserer gemeinsamen Verantwortung, denn diese sind existenziell als Spiegel unserer Geschichte und unserer kulturellen Identität. Wichtige Zeugnisse der Menschheit zu sichern und zu erhalten ist deshalb eine permanente Aufgabe.
Zusammenfassung
- Was gilt als Kulturgut?
- Wozu dient das Kulturgutschutzgesetz?
- Welche Konventionen und Gesetze existieren?
- Wie unterstützt die UNESCO den Kulturgutschutz?
- Welcher Unterschied besteht zwischen Kulturgut und Denkmal?
- Was ist ein Abwanderungsschutz?
- Wie lässt sich Kulturgutschutz im Katastrophenfall gewährleisten?
- Aktuell: Strategie zur Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen
- Aktuell: Netzwerk Kulturgutschutz Ukraine
- Weiterführende Informationen und Links
Was gilt als Kulturgut?
Als Kulturgut werden in der Regel materielle oder immaterielle Objekte bezeichnet, die als Zeugnisse menschlicher Kultur und Geschichte betrachtet werden und deshalb als schützenswert gelten. Materielle Kulturgüter können dabei zum Beispiel archäologische Funde, Kunstwerke, historische Gebäude und Denkmäler, Bibliotheksbestände, Museumsobjekte oder historische Fahrzeuge sein. Immaterielle Kulturgüter umfassen hingegen beispielsweise traditionelles Handwerk, Bräuche, Feste, Sprachen und mündliche Überlieferungen. Der Schutz und die Erhaltung von Kulturgütern sind zentrale Anliegen der Kulturguterhaltung und des Kulturgutschutzes, um das kulturelle Erbe einer Gesellschaft zu bewahren und für kommende Generationen zu erhalten.
Wozu dient das Kulturgutschutzgesetz?
Das Kulturgutschutzgesetz (KGSG) dient in erster Linie dazu, das kulturelle Erbe Deutschlands zu schützen und zu bewahren. Es regelt den Schutz und die Rückführung national wertvollen Kulturguts und schützt so das kulturelle Erbe Deutschlands vor illegaler Ausfuhr und Veräußerung. Das Gesetz verpflichtet zudem private und öffentliche Sammlungen, Archive und Bibliotheken zur Bestandsaufnahme und Dokumentation ihres Kulturguts und fördert die wissenschaftliche Erforschung und den Erhalt von Kulturgütern. Die Regelungen des KGSG gelten für bestimmte Kategorien von Kulturgut, wie zum Beispiel archäologische Funde, Werke der bildenden Kunst, Bücher, Handschriften und historische Musikinstrumente.
In Deutschland regelt das Bundesgesetz mit dem Titel "Gesetz zum Schutz von Kulturgut" (KGSG) einen Teilbereich des Kulturgutschutzes.
Der Kulturgutschutz funktioniert im deutschen Recht in zwei Richtungen. Zum einen soll er verhindern, dass nationale Güter in das Ausland abwandern. Zum anderen darf niemand illegal ausländische Kulturgüter nach Deutschland einführen.
Um besser gegen den illegalen Handel der teilweise unersetzlichen Kulturgüter vorzugehen, gibt es seit 2016 ein einheitliches Gesetz. Deutschland passte damit seine eigene Rechtsprechung an die Vorgaben der EU sowie der UNESCO an. Es erleichtert die Verfolgung und die Rückgabe in die Herkunftsstaaten der Güter.
Welche nationalen und internationalen Konventionen und Gesetze existieren?
Der Kulturgutschutz liegt hauptsächlich im Verantwortungsbereich der einzelnen Bundesländer. Dennoch regeln die Gesetze verschiedene Aufgaben des Bundes, dem hierbei gesonderte Funktionen zukommen.
Kulturgutschutz in Deutschland
Deutschland selbst ist laut dem eigenen nationalen Gesetz für die oben genannten Aufgaben zuständig. Darin inbegriffen ist die Verhinderung der Abwanderung sowie illegalen Einfuhr von Kulturgütern. Genau genommen bedeutet das, dass jeder, der solche Güter hierhin einführt, die Erlaubnis des Herkunftslandes benötigt.
Darüber hinaus regelt das Kulturgutschutzrecht die Rückgabe von Kulturgut an die Herkunftsstaaten. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um illegal beschaffte Gegenstände aus Zeiten der Kolonialisierung. Das Gesetz aus dem Jahr 2007 regelte dies nur unzureichend, da kaum ein Drittstaat die Anforderungen an die Rückführung erfüllte. So stand dort festgeschrieben, dass es für die zurückzuführenden Güter einen Eintrag in einem entsprechenden nationalen Verzeichnis für Kulturgüter geben muss. Ein solches besitzen jedoch nur wenige Staaten.
Die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten
Dieser völkerrechtliche Vertrag besteht seit dem Jahr 1954 und hat den Kulturgutschutz während bewaffneter Konflikte oder in Kriegen zum Ziel. Er verbietet Zerstörung, Beschädigung, Diebstahl oder Plünderung der kulturell bedeutenden Güter.
Dabei basiert dieser Vertrag auf der Definition von Kulturgut. Sie sieht dieses als bewegliches oder unbewegliches Gut an, das für das kulturelle Erbe von Völkern von großer Bedeutung ist. Dazu zählen Kunstwerke, Bücher, Skulpturen oder archäologische Funde. Doch auch Denkmäler, Bibliotheken oder Museen fallen in die Definition.
Zu der eigentlichen Konvention kamen 1954 und 1999 zwei zusätzliche, in sich abgeschlossene Protokolle. In ihrer Gesamtheit gehört sie zum humanitären Völkerrecht. Dieses regelt insgesamt zulässige Mittel und Methoden zur Kriegsführung.
Wie unterstützt die UNESCO den internationalen Kulturgutschutz?
Die UNESCO gilt als Urheber der Haager Konvention. Sie war es, die damals am 21. April 1954 die Konferenz einberief und den Vertrag mit den Mitgliedsstaaten ausarbeitete. Als United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization gehört der Kulturgutschutz zu den wichtigsten Aufgaben.
Darüber hinaus erarbeitete die Organisation weitere Konventionen mit ähnlichen Schwerpunkten. Ein Übereinkommen regelt das Verbot und die Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut seit dem Jahr 1970. Außerdem trat 2007 eine Vereinbarung zum Schutz der kulturellen Vielfalt in Kraft.
Die Ernennung von UNESCO-Welterbestätten zählt zu den wichtigsten Auszeichnungen und bildet eine Grundlage für den Kulturgutschutz. Sie gilt dem Schutz des Kultur- und Naturerbes dieser Welt. Darüber hinaus gehört die Zusammenarbeit mit verschiedenen Organisationen, die sich dem Kulturschutz widmen, zu einem der wichtigen Aufgabenbereiche der UNESCO.
Welcher Unterschied besteht zwischen Kulturgut und Denkmal?
Kulturgut umfasst Objekte, Artefakte, Orte oder Traditionen, die eine bedeutende kulturelle, künstlerische, historische, archäologische oder religiöse Werte und Relevanz haben. Dieses breit gefasste Konzept schließt eine Vielzahl von Dingen ein, von Gemälden und Skulpturen bis hin zu archäologischen Stätten oder immateriellen Kulturgütern wie musikalischen Traditionen oder mündlichen Erzählungen.
Ein Denkmal ist eine spezifische Form des Kulturguts, das durch Denkmalschutzgesetze geschützt ist und eine besondere kulturelle oder historische Bedeutung aufweist. Denkmäler können Bau- oder Bodendenkmäler sein, darunter Gebäude, archäologische Stätten, Landschaften oder bestimmte Objekte. Sie werden oft von Konservatoren und Restauratoren betreut, die sich um ihre Erhaltung und Pflege kümmern, um ihr Erbe für zukünftige Generationen zu bewahren. Der Schutz von Denkmälern unterliegt strengen Vorschriften und Maßnahmen, um ihre Integrität und Authentizität zu erhalten.
Was ist ein Abwanderungsschutz?
Einen wichtigen Bestandteil des Kulturschutzgesetzes bildet der Abwanderungsschutz. Es regelt die Ausfuhr jedes einzelnen Gutes entsprechend der Alter- und Wertgrenze. Dadurch stellt er sicher, dass der Staat auch sich im Privatbesitz befindliche Kulturgüter kennt. Innerhalb Europas gelten noch einmal gesonderte Regelungen.
Möchte jemand ein Kulturgut ausführen, muss er dies entsprechend beantragen. Die im Abwanderungsschutz festgeschriebenen Fälle gelten zunächst nur unter Vorbehalt. Jedoch dürfen die Behörden die Genehmigungen ausschließlich unter bestimmten Bedingungen versagen. Darunter fallen ein illegal nach Deutschland eingeführtes Kulturgut oder wenn der Zoll die Sendung anhält. Damit wollen Staaten sicherstellen, dass sie weiterhin den Überblick über die Gesamtheit der ausgeführten Kulturgüter behält.
Wie lässt sich Kulturgutschutz im Katastrophenfall gewährleisten?
Immer wieder kann es vorkommen, dass Kulturgüter Naturgewalten oder anderen Katastrophen ausgesetzt sind. Dann müssen Konservatoren, Restauratoren und Verwalter schnell handeln. Das gilt für Hochwasser, Brandfälle sowie andere Zwischenfälle. Die Städte Münster, Hannover und Dresden arbeiten daher mit mobilen Notfallboxen und die Stadt Köln mit einem Notfallcontainer, der den Kulturgutschutz unterstützt, indem diese eine Erstversorgung im Katastrophenfall ermöglichen.
Der Container für den Kulturgutschutz von Köln ist ein einmaliges Projekt in Deutschland. Er passt auf ein Fahrzeug der Feuerwehr und findet so seinen Weg zum Einsatzort. Er bietet auf diese Weise einen Arbeitsraum für die Erstversorgung von schriftlichem Kulturgut.
Auch die Berufsfeuerwehr der Stadt Weimar hat einen speziellen Gerätewagen Kulturgutschutz welcher bei Bränden in kulturellen Einrichtungen wie Museen und Bibliotheken zum Einsatz kommen soll. Die Erkenntnisse aus der Brandkatastrophe der historischen Anna-Amalia-Bibliothek waren für das Konzept einer ersten Notfallversorgung ausschlaggebend und von richtungweisender Bedeutung.
Je nachdem, wo sich Güter befinden und welchen Katastrophen sie zum Opfer fallen, ist nicht immer entsprechendes Personal vor Ort. Außerdem benötigen Konservatoren und Restauratoren die richtigen Voraussetzungen, um schnell entsprechend zu arbeiten.
Allgemein kommt den Konservatoren und Restauratoren eine wichtige Aufgabe beim Kulturgutschutz zu. Sie kümmern sich um den Erhalt dieser bedeutenden Güter mit großer Expertise und Sachkenntnis. So entfernen sie zB. Schimmel und erhöhen die Lebensdauer, damit Kulturgüter weiterhin erhalten bleiben.