Einschätzung der restauratorischen und denkmalpflegerischen Maßnahmen

Ein Problem des Nachgusses einzelner Teile stellt die Authentizität des Materials dar. Auch wenn die beauftragte Gießerei mit dem Nachguss historischer Gussteile betraut und erfahren war, so ist jedoch die Zusammensetzung, die chemischen und somit physikalischen Eigenschaften des heute gegossenen Metalls von anderer Qualität als das historische Material.

Der vollständige Abbau des Turmes, die teilweise Rekonstruktion durch Neuguss, die statisch bedingten Ertüchtigungsverfahren und der Neuaufbau, stellen kritisch betrachtet Grenzbereiche denkmalpflegerischer Praxis dar. Auch die Entfernung der historischen Oberfläche und deren komplette Wiederherstellung unter Verlust des ursprünglichen Farbeindrucks kann als gravierender Eingriff in das Erscheinungsbild und Wegfall des ursprünglichen Oberflächencharakters bezeichnet werden. Ein weitestgehender Erhalt historischer Substanz wäre sicherlich in bestimmtem Maße möglich gewesen, d.h. auch ohne Ab- und Aufbau. Letztlich wäre sehr wahrscheinlich bei dieser konservatorisch korrekteren Verfahrensweise die Nutzung als Aussichtsturm eingeschränkt, wenn nicht sogar eingebüßt worden. Der Turm wäre vielleicht zum ungenutzten reinen Museumsstück umfunktioniert mit sinkender Attraktivität für Betrachter und Besucher. Meines Erachtens rechtfertigt in diesem Fall das dauerhafte Interesse und die Nutzung des Turmes und somit dessen Würdigung als Baudenkmal die denkmalpflegerisch- restauratorischen Lösungen; auch wenn diese Kompromisslösungen sind. Letztlich kommt bei diesem Objekt der Erhalt des bauzeitlichen Nutzungskonzeptes, Aussichtsturm, Treffpunkt und Ort von Repräsentation zu sein, einem denkmalpflegerisch vertretbarem Konzept näher als es der reine Erhalt der Originals.
Quelle:
Semesterarbeit, FH Anhalt - Der gusseiserne Turm in Löbau
Wilma Rambow, Leipzig, Masterstudiengang Denkmalpflege, Semester: 2
Betreuender Hochschullehrer: Prof. K. Kozel

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